Bitte auf das jeweilige Thema klicken, es öffnet sich dann der Bereich mit dem Text, den Sie per Copy & Paste für Ihre persönliche Einwendung benutzen können.
Gut zu Wissen: Jeder Betroffene kann natürlich auch mehr als nur eine Einwendung schreiben. Denn möglicherweise hat man bei mehreren Themen bedenken und fühlt sich betroffen. Es kann und sollte sich übrigens jeder aus der Familie zum Regionalplanentwurf äussern, wenn das Interesse da ist.
Und dann die Einwendung per einer der folgenden Möglichkeiten nach Arnsberg senden:
Postweg:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32 – Regionalentwicklung
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg
per Fax: 0 29 31 / 82 – 25 20
per Email: beteiligung-mk-oe-si@bra.nrw.de
Und auch nochmal an dieser Stelle der Hinweis: Damit die Einwendung von Arnsberg berücksichtigt werden kann, muss sie bis zum 30.06.21 bei der Bezirksregierung im Posteingang sein.
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Personen des Privatrechts im Sinne § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) wird gemäß § 9 Abs. 2 ROG und § 13 Abs. 1 LPlG die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanneuaufstellung zu informieren und während der Auslegungsfrist vom 29.01.2021 bis einschließlich 30.06.2021 Stellungnahmen abzugeben.
https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen/neuaufstellung-des-regionalplan-arnsberg-raeumlicher-teilplan-maerkischer-kreis-kreis-olpe-kreis
