Hilfe zur Formulierung

Bitte auf das jeweilige Thema klicken, es öffnet sich dann der Bereich mit dem Text, den Sie per Copy & Paste für Ihre persönliche Einwendung benutzen können.

Gut zu Wissen: Jeder Betroffene kann natürlich auch mehr als nur eine Einwendung schreiben. Denn möglicherweise hat man bei mehreren Themen bedenken und fühlt sich betroffen. Es kann und sollte sich übrigens jeder aus der Familie zum Regionalplanentwurf äussern, wenn das Interesse da ist.

Und dann die Einwendung per einer der folgenden Möglichkeiten nach Arnsberg senden:

Postweg:
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32 – Regionalentwicklung
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

per Fax: 0 29 31 / 82 – 25 20

per Email: beteiligung-mk-oe-si@bra.nrw.de

Und auch nochmal an dieser Stelle der Hinweis: Damit die Einwendung von Arnsberg berücksichtigt werden kann, muss sie bis zum 30.06.21 bei der Bezirksregierung im Posteingang sein.

Einwendungen Formulierungshilfe

Trinkwasserschutz

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Thema: Trinkwasserversorgung im Frettertal

Sauberes Trinkwasser ist das höchste Gut der Zukunft. Es gibt bereits jetzt Szenarien, dass die nächsten Kriege über den Rohstoff Trinkwasser geführt werden.

Der Anspruch auf sauberes Trinkwasser ist allein durch die Lebensnotwendigkeit des Wassers gegeben.

  • NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser hat jüngst in der Debatte um die geplante Neufassung des Landeswassergesetzes den geplanten Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung vor allen anderen Grundwasser-Nutzungsarten betont.
  • Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze ruft am Weltwassertag, dem 21.03.2021, zum internationalen Dialog zur Bewältigung der globalen Wasserkrise auf. Zitat:
    „Wasser ist unsere Lebensgrundlage. Ohne eine sichere Versorgung mit sauberem Wasser können wir weder eine gute Gesundheitsversorgung aufrechterhalten, noch für den Schutz artenreicher Natur- und Landschaftsräume sorgen. Daher gilt es jetzt rasch zu handeln.“
  • Ein Aufruf am Weltwassertag kommt auch vom BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft):„Der Wert von Trinkwasser für den Menschen kann gar nicht zu hoch angesetzt werden, es ist für uns alle lebensnotwendig “, betont Martin Weyand, BDEW- Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

    „Trinkwasser ist nicht nur das Lebensmittel Nummer 1, sondern zum Beispiel auch für die Körperhygiene und das regelmäßige Händewaschen unentbehrlich. In der aktuellen Corona-Pandemie ist das besonders wichtig.“

    Die Wasserwirtschaft nehme ihren Versorgungsauftrag im Rahmen der Daseinsvorsorge sehr ernst: „Die Wasserversorger haben die Pflicht, die Bevölkerung mit Trinkwasser in ausreichender Menge und rund um die Uhr in einwandfreier Qualität zu versorgen, auch in Krisenzeiten. Diesen Auftrag erfüllen sie verlässlich seit vielen Jahrzehnten.“

    Auch neuen Herausforderungen stellt sich die Wasserwirtschaft: Die zunehmende Zahl extremer Wetterereignisse aufgrund des Klimawandels, wie Dürreperioden oder Starkregenereignisse machen Anpassungen der Wasserinfrastruktur notwendig.

  • Außerdem gibt es zum Weltwassertag auch eine Pressemitteilung vom Bündnis90/Die Grünen (Dr. Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik und Umweltgesundheit) mit dem Titel “Der Schutz unseres Wassers ist nicht verhandelbar”:
    “Wasser ist unser wertvollstes Lebensmittel. In Deutschland sind wir es gewohnt, dass wir zu jeder Zeit sauberes Trinkwasser aus dem Wasserhahn bekommen. Doch auch bei uns gerät die Ressource Wasser immer stärker unter Druck. Die Bundesregierung muss jetzt Vorsorge dafür treffen, damit wir auch in Zukunft überall sauberes und bezahlbares Wasser haben.” 

    “Die Bundesregierung muss unser Wasser besser vor Umweltgiften schützen.”

In den Sommern 2018 bis 2020 wurden die Einwohner von Serkenrode immer wieder zum Wassersparen aufgerufen. Bisher wird der Ort von eigenen Quellen versorgt, mittlerweile denkt der ortseigene Wasserbeschaffungsverband jedoch auch über eine Tiefenbohrung nach, um die Trinkwasserversorgung weiterhin zu gewährleisten.

Durch die großräumige Versiegelung der Flächen und Zuwegungen sowie mögliche Verunreinigungen durch Schmierstoffe können zusätzlich erhebliche Probleme für unsere Trinkwasserversorgung entstehen.

Bereits durch die jahrzehntelange Fichten-Monokultur und die daraus folgende Borkenkäferplage in unseren heimischen Wäldern ist die Trinkwasserversorgung massiv gefährdet. Sowohl in Qualität als auch in der Menge.

Durch den Verlust in den nächsten Jahren des Hochgewächses wird die Menge an Wasser in unseren Quellen signifikant abnehmen. Eine konsequente Aufforstung ist hier unumgänglich.

Will man ernsthaft dieses Risiko mit gravierenden Folgen auf die Trinkwasserversorgung des gesamten Frettertales eingehen? (Auch der Ort Fretter hat eigene Quellen und einen eigenen WBV).

Das verstößt eindeutig gegen geltendes Recht auf Versorgungssicherheit (siehe obiges Zitat des Bundesverbandes der Wasser- und Energiewirtschaft am Weltwassertag).

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Diskriminierung

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Problem: Gleichbehandlung und Diskriminierung von Ortschaften am Rande von MK-OE-SI.

Bei sämtlichen Berechnungen wird die gesamte Gemeindefläche berücksichtigt und alle Ortschaften auch in die Berechnungen einbezogen. Bei den oben angegebenen Windenergiebereichen geschieht dies nicht, hier sind ausschließlich einzelne Ortschaften am Rand der Gemeinde betroffen. Dies stellt eine Diskriminierung da.

Meine Forderung: Gleichmäßiges Einbeziehen aller Orte im Gemeindegebiet, nicht nur einzelne Ortschaften im Randbereich.

Mit freundlichen Grüßen

Fachkräftemangel

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Meine Bedenken gelten der hiesigen Wirtschaft. In unserem Zeitalter haben wir im herstellenden Gewerbe zunehmend mit dem Fachkräftemangel zu leben.

Mit der Errichtung von 1300 Windenergieanlagen wird diese Tendenz für den zweitgrößten Wirtschaftsstandort Südwestfalen zu einem noch größeren Problem.

Bereits heute gehen hier gut Ausgebildete in die Städte, um sich im Studium weiter zu bilden. Diese jungen Menschen kommen nur aus einem Grund zurück nach Südwestfalen: Es ist ihre Heimat und diese ist mehr als lebenswert.

Dies wird in Zukunft mit der Errichtung der 1300 Anlagen nicht mehr gegeben sein.

Durch den Preisverfall der Immobilien (ca. -20-25%) werden diese Fachkräfte hier vermehrt keine Häuser mehr bauen und sich damit lange und verbindlich an das Sauerland binden, da hier ein Teil der planbaren Altersvorsorge wegfällt.

Als Folge davon versinkt die heimische Wirtschaft in einen Fachkräftemangel der letztendlich den Standort Südwestfalen zerstören wird. Wir werden hier auf lange Sicht nicht mehr konkurrenzfähig sein. Wir werden hier eine „Landflucht“ wie in anderen Bereichen Deutschlands beobachten können.

Mit freundlichen Grüßen

Schalldruck Messungen

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Problem: Die Schallberechnung erfolgt jeweils für einzelne Windenergiebereiche, nicht für zusammenhängende Gebiete.

Zudem wird die Berechnung nicht auf die realen Bedingungen angewandt, sondern wie im Labor bei festgelegten Temperaturen. Die reale Temperatur in der Höhe der Anlagen ist im mittel aber 2-3 Grad geringer als am Boden, wegen der Höhe der Anlagen. In diesen Höhen ist die Luftdichte höher. Bei Errichtung der Anlagen auf Gebirgsketten sogar eher 4-5 Grad. Das führt zum einen zu erhöhter Windernte, zum anderen aber auch zu höherem Schalldruck.

Hinzu kommt, dass die Berechnungen jeweils für die einzelnen Windenergiebereiche erfolgt sind. Die Schallwellen werden sich aber bei entgegenliegenden Windenergiebereichen addieren und dadurch zu erhöhtem Schalldruck führen. Dies ist nicht berücksichtigt.

Forderung: Im gesamten Sauerland benötigen wir, um Akzeptanz zu erhalten, Messpunkte des Schalldrucks. Diese müssen von jedem Bürger zur Kontrolle eingesehen werden können. Zudem muss bei Schalldrucküberschreitung eine Abschaltreihenfolge der einzelnen Windräder vorab festgelegt werden. Ohne Transparenz keine Akzeptanz.

Mit freundlichen Grüßen

Straßenbaubeiträge

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Problem: Unterschiedliche Regelungen Straßenbaubeiträge von Anliegern in MK-OE-SI

Durch den Bau der Windenergieanlagen werden Straßen benutzt, sowohl Landes- als auch Bundesstraßen.

Diese Straßen sind für die Traglasten nicht ausgelegt.

Anlieger bezahlen bei einem Neubau der anliegenden Straßen zum Teil hohe Beiträge. Diese sind regional völlig unterschiedlich. Selbst von Kommune zu Kommune gibt es deutliche Differenzen.

Bei einer Ortsumzingelung, wie im Regionalplan nicht nur für das Frettertal sondern zuhauf geplant, würden die Fahrtwege des Ab- und Antransports sehr konzentriert über einzelne Ortsdurchfahrten stattfinden. Dies ist im Sauerland häufig nicht anders möglich.

Eine vorzeitige Abnutzung der Straßen ist damit unvermeidlich.

Erschwerend hinzu kommt das Problem, dass einige große Profiteure möglicherweise nicht Anwohner dieser Straßen sind und somit nach geltendem Recht auch keine Straßenbaubeiträge bezahlen müssen, entschiedene Gegner aber sehr wohl. D. h. diese Anlieger erleiden nicht nur einen Immobilienwertverlust sowie möglicherweise auch gesundheitliche Schäden, sondern müssen zusätzlich noch solche Straßenbaukosten tragen.

Dies wird zu großem Unmut und Streit in den einzelnen Orten führen.

Der Ortsfriede ist ein zentrales öffentliches Interesse der Gesellschaft und ist hierdurch massiv gefährdet.

Forderung: Regeln Sie bereits im Vorfeld, wer für welche Kosten an den Straßen aufkommt, so dass es zu keiner weiteren Ungleichbehandlung kommt. Dies muss über einen öffentlichen Schlüssel transparent für jeden einsehbar werden. Transparenz schafft Akzeptanz.

Mit freundlichen Grüßen

Wald CO2

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich mich durch die Ausweisung der oben genannten WEB 12, 14, 15 und 18 und dem damit zusammenhängenden spätere Ausweisung von Windvorrangzonen, die in letzter Konsequenz zu einer Bebauung von Windkraftindustrieanlagen führen werden, persönlich betroffen fühle.

Im Windenergieerlass ist beschrieben das Windenergieanlagen so zu planen und zu errichten sind das vermeidbare Beeinträchtigung von Natur und Landschaft unterlassen werden. Dadurch, dass es erwiesenermaßen genügend Flächen in NRW ohne Waldbewuchs gibt, um die Energiemengen zu erzeugen, ist eine Bebauung innerhalb von Waldgebieten zu vermeiden.

“Alle Laub- und Mischwaldflächen werden in der Potenzialanalyse ausgeschlossen. Nadelwaldflächen werden in der Regel ebenfalls ausgeschlossen …", Zitat aus der Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW-Windenergie vom LANUV Februar 2021

Außerdem schließt es sich durch die Ökologische Vielfältigkeit der Waldgebiete von selbst aus.

Ferner dient der Wald als CO2-Speicher, Wasserspeicher und zur Luftreinigung. Diesen für die Errichtung von Windenergieanlagen, die auch erwiesenermaßen kein CO2 mindern, zu roden, verbietet sich allein aus dem Grundsatz der Verminderung des CO2 Ausstoßes von ganz alleine.

Mit freundlichen Grüßen

Wasserschutzgebiet

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Problem Wasserschutzgebiet 2 im Frettertal. Diese Gebiete sind ohne Befreiung Tabuzone.

Das bedeutet laut Windenergie-Erlass 8.2.3.2, dass die Wasserbehörde in jedem Fall zu prüfen und zu gewährleisten hat, dass sowohl die Qualität als auch die Quantität des Trinkwassers in keinster Weise beeinflusst wird. Dies muss belegbar nachgewiesen werden. Zitat aus dem Windenergie-Erlass: “Bei der Prüfung, ob eine Befreiung erteilt werden kann, sind wegen der überragenden Bedeutung des Grundwassers zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung strenge Maßstäbe anzulegen.”

Weitere Zitate aus dem Windenergie-Erlass (jeweils kursiv gedruckt):

„Die WSZ II hat den Schutz vor Verunreinigungen durch den Eintrag von pathogenen Keimen und abbaubaren Stoffen (sowie erst recht von persistenten Stoffen) sicherzustellen. ...Bei den Verboten ist maßgeblich, dass der Fließweg innerhalb dieser Zone bis zum Erreichen des Brunnens für einen Rückbau/Abbau der Kontamination durch diese Stoffe nicht ausreichend ist und daher jede Besorgnis, dass diese Stoffe eingetragen werden, ausgeschlossen werden muss. … bereits die Errichtung gewerblicher Anlagen allgemeiner Art in WSZ II in der Regel ein hohes und in der Regel nicht tolerierbares Gefährdungspotential für das Trinkwasser dar und wird daher in WSZ II vieler Schutzgebietsverordnungen allgemein verboten.”

Im Erlass steht das Wasserschutzgebiete schlechthin als ungeeignet angezeigt werden. Die Kommune muss laut Windenergie-Erlass eine Befreiung bei der Unteren Wasserbehörde beantragen. Es gilt zu prüfen, ob das passiert ist.

„Im Regelfall ist jedoch davon auszugehen, dass eine solche Befreiung nicht erteilt werden kann“.

„Überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit liegen nicht allein deshalb vor, weil eine Windenergieanlage regenerativen Strom erzeugt.“

Hinweis auf hydro-geologische Prüfung im Windenergie-Erlass: “.... dass die Schutz- und Reinigungsfunktion der Deckschichten und wasserführenden Schichten trotz der Durchführung der Baumaßnahme gewahrt bleibt”. … “Im Grundsatz muss die Einzelfallprüfung vorgenommen werden.”

All dies ist im Vorfeld zu prüfen und zu belegen.

Mit freundlichen Grüßen

Werteverlust Immobilien

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

In den Regionen werden die eigenen Häuser als Wertanlage mit Eigennutzung gesehen.

Diese Werte werden in Nähe der Windenergieanlagen bis zu 25 % sinken. Das bedeutet einen immensen Wertverlust des Landes, was letztendlich auch ein Kaufkraftverlust bedeutet.

Die Immobilienwertverluste werden sowohl vom Haus- und Grundbesitzerverband Deutschland als auch vom deutschen Mieterverband bestätigt, ebenso gibt es zu dem Thema Wertverluste von Immobilien eine Studie der Universität Frankfurt am Main. Ferner ist es möglich, bei der Finanzverwaltung NRW einen Antrag auf Minderung des Einheitswertes zu stellen, wenn Windindustrieanlagen in der Nähe von Häusern bzw. Gehöften gebaut wurden.

Durch die Alterssicherung aufgrund der eigen genutzten Immobilie verschärft sich das Problem der Altersarmut deutlich zugunsten der Gewinne einiger weniger. Ein Finanzierungsmodell darf grundsätzlich nicht durch eine Ungleichbehandlung der einzelnen Personen rentabel gemacht werden. Dies ist ethisch nicht in Ordnung und diskriminierend.

Das Aufhalten der Altersarmut steht eindeutig im allgemeinen Interesse.

Untenstehend exemplarisch ein Beispiel für die Berechnungen im kleinen Frettertal.

Auf der Habenseite steht folgendes:

11 Windkraftanlagen a ca. 15.000 € Einnahmen für den Landverpächter pro Jahr

= 165.000 € Gewinn/ Jahr

165.000 € * 20 Jahre Laufzeit = 3.300.000 € Gewinn für die Gemeinde durch Gewinn für die Landverpächter. Abzuziehen sind noch die Kosten für den Rückbau, den ich aber nicht beziffern kann und der möglicherweise die Rücklagen bei weitem übersteigt.

Auf der Soll Seite steht folgendes:

Mit freundlichen Grüßen

Brandschutz

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

Thema: Brandschutz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Ich erkläre ausdrücklich, dass ich mich durch die Ausweisung der oben genannten WEB 012, 014, 015, 018 und der damit zusammenhängenden späteren Ausweisung von Windvorrangzonen, die in letzter Konsequenz zu einer Bebauung von Windkraftindustrieanlagen führen werden, persönlich betroffen fühle.

Dies erkläre ich aus folgenden Gründen:

Von Windkraftanlagen im Wald, wie sie in den WEB letztlich vorgesehen sind, geht eine Gefahr für Leib und Leben aus. Diese Aussage möchte ich wie folgt belegen:

· Brandschutz I: Auf den bewaldeten Berghöhen bestehen über längere Trockenzeiträume höchste Waldbrandgefahr wie die Anwohner im Frettertal / Gemeinde Finnentrop in den letzten Jahren erleben durften. Durch die Errichtung von WKA wird dies weiter verschärft, z.B. durch mögliche Gondel- bzw. Flügelbrände. Brände entstehen entweder durch den laufenden Betrieb oder auch durch Blitzschlag und verursachen weitere Feuerherde, die offensichtlich schwer oder nicht kontrollierbar sein sollen. Wenn eine Brandlöschung laut Handlungsanweisung der Feuerwehr fast unmöglich ist, werden umliegende Ortschaften gefährdet und für an den Waldrändern gebaute Siedlungen besteht somit eine akute Brandgefahr.

· Brandschutz II: Durch persönliche Ortskenntnisse kann ich beurteilen, dass einige der ausgewiesenen Bereiche kaum innerhalb von 20-30 Minuten von geeigneten Löschfahrzeugen erreicht werden können, um die umliegenden Bereiche eines möglichen Brandes rechtzeitig vor einem Übergreifen des Feuers zu schützen.

· Wassergefährdung: In der Folge, so befürchte ich, könnten große Mengen von wassergefährdenden Kühlflüssigkeiten und Ölen aus den WKA austreten und die wasserspeichernden Waldböden wie auch das Grundwasser auf Jahre hinaus verseuchen. Diese Gefahr besteht auch lt. verschiedener Brandschutzgutachten bei sogenannten „getriebelosen“ WKA (z.B. der Firma Enercon).

· Gesundheitsgefährdung: Im Falle eines Brandes geht von brennenden Rotorblättern durch die offensichtlich immer noch verwendeten krebserregenden Materialien (CFK) eine zusätzliche Gefahr für Leib und Leben aus. Laut einer Bundeswehrstudie wird wie folgt gewarnt: Bundeswehr-Experten warnen, dass beim Verbrennen von CFK-Bauteilen bei 650° Celsius Partikel entstehen, die - wenn sie eingeatmet werden - ähnlich krebserregende Wirkung haben wie Asbest. Quelle: http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Warnung-vor-Carbonfasern-Einsatzkraefte-besorgt,cfk120.html

Die Bezirksregierung wie auch die Gemeinde würden ihre Verantwortung für die Gesundheit der Menschen in grobem Maß verletzen, sollte sie Windkonzentrationszonen in den hiesigen Waldbereichen ausweisen wollen.

Dass Windräder nicht in Wälder gehören, hat die thüringischen Landesregierung parteiübergreifend entschieden und ein entsprechendes Verbot erlassen.

Bezirksregierung, Kreis und Gemeinde sollten diesem Beispiel vollumfänglich inhaltlich folgen! Die Unversehrtheit des Menschen ist in Deutschland Verfassungsinhalt!

Die genannten Einwendungen sind meine persönlichen und keine sogenannten gleichförmigen Einwendungen und stehen vorbehaltlich weiterer vertiefender Einwendungen.

Mit freundlichen Grüßen

Immobilien Allgemein

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Laut der Studie „Local Cost for Global Benefit: The Case of Wind Turbines“ des RWI  - Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung – führen Windkraftanlagen zu einer Preissenkung von Immobilien. In einem Abstand von einem Kilometer von einem Einfamilienhaus beträgt diese Preissenkung im Durchschnitt 7,1 Prozent. Das bedeutet, dass die Anwohner in der Nähe von Windkraftanlagen zu den negativen Folgen wie Schlagschatten, Infraschall, Ruhestörung, etc. auch noch finanzielle Wertminderung ertragen müssen.

Diese finanziellen Einschnitte sind zwischen Betroffenen und Nicht-Betroffenen ungleich verteilt, daher lege ich Widerspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen

Infraschall Allgemein

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Die Umsetzung des Regionalplans wird zu einer erheblichen Infraschallbelastung der betroffenen Siedlungsbereiche führen, hier exemplarisch die Ortsteile Serkenrode, Ramscheid, Fehrenbracht und Fretter der Gemeinde Finnentrop. Die TA – Lärm berücksichtigt diese Belastung nicht. Untersuchungen zeigen, dass in geräuscharmen Gegenden, und diese liegen in der o.g. Gemeinde vor, das menschliche Ohr sensibler reagiert.

Ich verweise auf folgende Untersuchungen :

• Finnish Enviroment Health: Infraschallblastung bis mind. 15 km

• Berkeley Universität Kalifornien : Schäden im Hör- und Gleichgewichtsorgan

• Auckland Universität Neuseeland: Innenohrschäden

• School of Medicine St. Louis USA: Innenohrschäden

• Universität Mainz: Schlaflosigkeit ,Kopfschmerz, Herzmuskelschäden , Innenohrschäden

• Kraeftens Bekaempelse Dänemark: erhöhtes Risiko für Herzerkrankungen , Schlafstörungen , Depressionen

• Ludwig Maximilians Uni München : Innenohrschäden

• Bergische Uni Wuppertal : Beeinträchtigung des geistigen Wohlbefindens

Diese Untersuchungen machen Windkraftanlagen in Siedlungsnähe zu Gefahren für die Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Infraschall Ausführlich

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Thema: Infraschallbelastung im Frettertal

Die gesundheitlichen Risiken wie z. B. der Infraschall der Windräder finden oftmals zu wenig Beachtung. Doch was ist eigentlich Infraschall?

Als Infraschall werden für den Menschen schwer oder nicht hörbare Töne unterhalb von 20Hz, sogenannte tieffrequente Töne bezeichnet. Wegen der großen Wellenlänge breitet sich der Infraschall über weite Entfernungen nahezu verlustfrei aus. Infraschall wird u.a. durch Windräder erzeugt. Bei Windrädern entstehen diese tieffrequenten Töne beim Flügeldurchgang am Mast. Je größer das Windrad umso intensiver und weiter wird der Schall abgestrahlt.

Dieser abgestrahlte Schall erzeugt Druckschwankungen die sich über die Luft und den Boden ausbreiten. Die dabei entstehenden wechselnden Kräfte werden vom menschlichen Körper wahrgenommen. Infraschall wird vom Ohr über die äußeren Haarzellen als Impuls in das Stammhirn übertragen und kann dort die Zentren für Gleichgewicht, Atmung und Herzfrequenz stören. Dabei ist das Ohr nicht das einzig druckempfindliche Sinnesorgan. Der Mensch besitzt eine Vielzahl von druckempfindlichen Barorezeptoren die auf Druck und Wechseldruck mit hoher Empfindlichkeit ansprechen. Im Blutkreislauf werden Druckschwankungen von den dort befindlichen Barorezeptoren innerhalb von 1 Sekunde an das Nervensystem gemeldet und lösen zur Korrektur eine Erhöhung der Herzfrequenz aus.

In einer von dem Umweltbundesamt an die bergische Universität Wuppertal in Auftrag gegebene „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall“ heißt es, dass sich „weitgehend auf den tief-frequenten Bereich konzentrierter Schall schon bei niedrigen Pegeln das mentale Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen kann“.

Da die Windkraftanlagen in Zukunft noch höher und leistungsstärker werden, im Frettertal sind Windriesen von bis zu 250 Meter geplant, ist auch mit entsprechend höheren Schallemissionen zu rechnen. Die Bausubstanzen schirmen diese nur schlecht ab. Gerade großflächige Fenster lassen tieffrequente Töne fast ungehindert eindringen und werden in den Räumen sogar noch verstärkt.

Erfahrungsberichte eines Heilpraktikers aus Ostwestfalen zeigen, dass durch den Infraschall massive Störungen der sogenannten Schuhmannfrequenz von 7,83Hz bei vielen Betroffenen nachzuweisen sind. Die Schuhmannfrequenz ist nach dem deutschen Physiker Prof. Dr. W.O. Schuhmann benannt und von ihm 1952 erstmalig vorausberechnet worden und beschreibt die Wohlfühlzone des Menschen. Die Schuhmannfrequenz ist eine Resonanzfrequenz des menschlichen Gehirns.

Eine Störung dieser Resonanzfrequenz kann eine Verschlechterung des Allgemeinbefindens wie Benommenheit, Schwindel, Kopfschmerzen, Pulsveränderungen, Atemveränderungen, Angstzustände, Konzentrationsschwierigkeiten und vor allem Schlafstörungen hervorrufen.

Gerade die Schlafstörungen veranlassten die betroffenen Personen im Paderborner Land ihr ehemals geliebtes „zu Hause“ zurück zu lassen um ein beschwerdefreies Leben außerhalb von Windkraftanlagen und Infraschall zu führen. Die Belastungen verschwanden nachweislich.

Sogar für Ärzte und Heilpraktiker wurde bereits ein ICD-10-GM2010 Code (Diagnoseschlüssel) für den Infraschall erlassen und ist von den Krankenkassen anerkannt:

T75.2 – Schwindel durch Infraschall

Eine Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO sieht bei nächtlichem hörbarem Lärm einer Windkraftanlage von 30dB einen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 1600 Meter vor.

Als Besonderheit beim Infraschall wäre eine deutlich höhere Schallbelastung bei wahrscheinlich vergleichbarem Gesundheitsrisiko wegen fehlender Dämmmöglichkeiten zu nennen. Ein sicherer Abstand zur Wohnbebauung wäre mindestens 3000 Meter.

Studien zeigen, dass der Infraschall zwischen 1000 und 2000 Metern abnimmt aber noch bis 3000 Metern Abstand zur Windkraftanlage definitiv nachweisbar ist.

Spezielle Messgeräte detektieren den Infraschall sogar bis 10km Entfernung.

Schützt unsere Gesundheit und bewahrt unser schönes Frettertal!

Mit freundlichen Grüßen

Landschaftsschutz Allgemein

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Die Planungsbereiche im Frettertal liegen im Landschaftsschutzgebiet Kreis Olpe.

Windkraftanlagen werden negative Folgen für die Ökosysteme und die Erholungsqualität haben . Das Landschaftsbild wird nachhaltig negativ und dauerhaft durch die mehr als 240 m hohen Windräder beschädigt. Man bedenke, dass diese Windräder zum überwiegenden Teil auf 600 m hohen Bergkämmen stehen sollen. Diese Industrieanlagen ragen dann über 800 m in die schönsten Naherholungsgebiete, die NRW (noch) zu bieten hat.

Bedenkt man, dass der Kölner Dom mit seinen „nur“ 157 m Höhe weithin sichtbar ist und der Stadt Köln sein unverwechselbares Gepräge gibt, so sollen es künftig noch weitaus höhere Windräder sein, die das Rothaargebirge und die Homert bis über die Grenzen NRWs in ein Industriegebiet verwandeln sollen.

Ich bin fassungslos, dass meine schöne Heimat in ein Industriegebiet umgewandelt werden soll.

Der großflächigen, industriellen Nutzung der Naturzone durch die Windkraft stehen aber im Grundgesetz verankerte verfassungsrechtliche Rechtsauffassungen entgegen, die zu beachten sind und zwar:

- Im Artikel 20 a Grundgesetz hat der Gesetzgeber als Staatsziel den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere aufgenommen.

Damit ist der Schutz der Natur und der Artenschutz eine Aufgabe des Staates und ein Rechtsgut mit Verfassungsrang.

Die Bezirksregierung wird ihrer Verantwortung nicht gerecht, wenn sie diesen Schutz in Abwägung des Ausweises von Windvorrangzonen in den Hintergrund treten lässt.

Zu begrüßen ist daher ein Zitat der Landesregierung in Gestalt der Bauministerin Frau Scharrenbach, das jüngst der lokalen Presse zu entnehmen war „Einen Riegel schiebt die Landesregierung weiterhin dem Aufbau von Windkraftanlagen im Wald vor. Bei nur 27% Waldflächen in NRW müsse man bei diesem Eingriff in die Natur vorsichtig sein“.

Die Landesregierung von Thüringen ist hier seit Dezember 2020 schon weiter und hat parteiübergreifend ein Windrad-Verbot in Wäldern beschlossen.

Ich lege daher grundsätzlich meinen Widerspruch gegen den Ausweis von WEB im Frettertal im Rahmen des Regionalplans ein.

Mit freundlichen Grüßen

Landschaftsschutzgebiet

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Entsprechend der Festsetzung sind innerhalb des „Landschaftsschutzgebiets Kreis Olpe“ die Errichtung baulicher Anlagen sowie ggf. im Rahmen der Baumaßnahmen durchzuführende Tätigkeiten unzulässig. Die oben beschriebenen WEB befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes.

Das LSG umfasst großflächig Flächen im Kreis Olpe welche außerhalb vom Bebauungsbereich, anderen Schutzgebieten mit strengeren Auflagen oder bestehender Landschaftspläne liegen. Im LSG liegen hauptsächlich Waldbereiche, Grünland und Acker. Auch kleinere Bereiche mit Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen befinden sich im LSG. Die Wälder haben meist eine Fichten- oder Buchenbestockung.

Die Ausweisung erfolgte zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter; wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes und wegen ihrer besonderen Bedeutung dieses Gebietes für die Erholung.

Durch die Errichtung von Windenergieanlagen (Größe der Anlagen, notwendige bauliche Maßnahmen am Standort und der Zuwegung) können diese Ziele der Ausweisung als LSG nicht mehr eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Schadstoffe Allgemein

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Mit dem Bau von Windkraftanlagen werden gigantische Mengen von Schadstoffen in ökosensible Bereiche verbracht. Ein 200 m hohes Windrad bedeutet eine Versiegelung von 5.000 qm, Bedarf von 50.000 qm für Zuwegung, 1.500 m³ Beton im Fundament, 850 m³ Beton für den Turm, Maschinenhaus, Nabe, Rotoren aus giftigem Verbundmaterial und eigentlich schützenswertem Tropenholz (Balsa), Öle usw. insgesamt 2.800 t Material.

Ökologisch ist das nicht und wird daher auch nicht dem Anspruch der Klimarettung gerecht. Es ist lediglich Augenwischerei, die Wenigen (den Windkraftprojektierern, Betreibern und Verpächtern) hilft und die Allgemeinheit finanziell überproportional belastet.

Ein wie auch immer gearteter Nutzen, der die oben genannten erheblichen Belastungen rechtfertigen würde, ist bei weitem nicht zu erkennen.

Die Bezirksregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden und das Vorhaben stoppen, im Frettertal  Windkonzentrationszonen auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Signifikant ungleiche Verteilung

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Fehlende konkrete gesetzliche Vorgaben

Die aktuelle energiepolitische Vorgabe geht lediglich von CO2 Einsparungszielen aus. An keiner Stelle wird jedoch erwähnt wie und in welchem Zusammenhang diese Ziele konkret mit dem Zubau von Windkraftanlagen stehen.

  • Welche geplante Stromleistung mit welchem Umrechnungsfaktor in ha hat der Regionalrat seiner Planung zugrunde gelegt
  • und aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
  • Wieviel Kilowattstunden können in den WEB erzeugt werden?
  • Gibt es eine wie auch immer geartete Vorgabe für den Kreis Olpe?
  • Wie ist die Vorgabe rechtlich auszulegen, dass die Kreise angehalten sind, der Windenergie „substantiellen Raum“ einzuräumen?

Warum sind davon nicht alle Kreise und Gemeinden im Regierungsbezirk gleichermaßen betroffen, sondern nur einzelne. Sind Einwohner des Frettertals Menschen 2. Klasse und sollen mit der Last des Zubaus von Windkraftanlagen (WKA) überdurchschnittlich stark belastet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Tourismus Allgemein

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Ein Großteil der im Regionalplan ausgewiesenen WEB insbesondere, die die sich in der Nähe oder sogar auf dem Rothaarkamm befinden, zerstören nachhaltig den über lange Zeit mühsam aufgebauten Markenkern des Tourismus in der hiesigen Region.

Befragungen unserer Gäste insbesondere der aus dem niederländischen Raum und dem Ruhrgebiet äußern sich z.T. entsetzt über die Pläne, in großem Umfang Windräder in einem der größten (noch) unzerschnittenen Naturräume bauen zu lassen. Hier gibt es ein klares Signal, dass man dann nicht mehr ins Sauerland kommen wird. Die Attraktivität dieser weitläufigen naturbelassenen Gegend würde durch die weithin sicht- und hörbaren Windräder mit Höhen über 240 m auf 600m hohen Bergen unwiederbringlich verloren gehen. Die Windräder werden dann der ehemaligen Naturlandschaft den prägenden Charakter eines Industriegebietes verleihen. Insbesondere unsere holländischen Gäste lehnen eine solche Umgebung zu Erholungszwecken grundsätzlich ab!

Ist sich der Regionalrat darüber bewusst, dass sie den zahlreichen Tourismus Betrieben der Region damit nachhaltig die Existenzgrundlage rauben?

Die Zerstörung eines der größten unzerschnittenen Naturräume und die daraus erwachsenen Folgen nicht nur für die Tourismusindustrie stehen in keinem vernünftigen Nutzen zu der Erzeugung einer volatilen Stromerzeugung. Der Gesetzgeber schreibt hier die Prüfung nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor. Auch legt er fest, dass die Eingriffe in Wald und Natur auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken sind und zunächst zu prüfen ist, ob der Ausweis von WEB in der Nähe von Fernstraßen, Stromtrassen und Autobahnen nicht möglich ist.

Dabei hat er nicht die betriebswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Investors in seiner Planung zu berücksichtigen.

Aus der Planung des Regionalrates ist nicht ersichtlich, dass diese Grundsätze bei dem Ausweis der WEB in der Gemeinde Finnentrop berücksichtigt wurden.

Ich lege hiermit Widerspruch gegen den Entwurf des Regionalrates ein.

Mit freundlichen Grüßen

Wald Austrockung WEA

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Untersuchungen u.a. von Miller und Keith an der Harvard Universität, sowie Archer der Universität Wageningen zeigen, dass der Bau von Windkraftanlagen im Wald durch den sogenannten Wake – Effekt zu einem lokalen Temperaturanstieg führt und zu einer Austrocknung des Bodens durch Verringerung der Niederschläge und deren Verwirbelung in der weiteren Umgebung.

Der Borkenkäferbefall zeigt, dass wir uns so etwas zusätzlich zur allgemeinen Erwärmung absolut nicht leisten können. Der Bau von Windkraftanlagen im Wald muss unterbleiben. Dies wurde in Deutschland regional bereits festgeschrieben, warum nicht auch hier im Frettertal.

Mit freundlichen Grüßen

Änderung LSG im Regionalplan

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

Gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Thema: Änderung der Landschaftsschutzgebiete in den Kreisen OE-MK-SI

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Entsetzen habe ich festgestellt, dass im Bereich der WEB (Windenergiebereiche) die zeichnerischen Darstellungen des Schutzes der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung ausgestanzt und somit vollständig aufgehoben wurden. Was allerdings bei den vielen Schraffierungen auf der entsprechenden Karte kaum zu erkennen ist.

Was ich mich jedoch vor allem frage, ist, ob das rechtlich wirklich so möglich ist. Und wenn ja, warum im Regionalplanentwurf (bestenfalls bei den Kartierungen) nicht auf die entsprechend notwendig vorausgesetzte  Befreiungslage hingewiesen wird.

Immer wieder wird von Akzeptanz beim Ausbau der Erneuerbaren gesprochen, doch das geht nur mit Transparenz, die hier keinesfalls gegeben ist.

Entsprechend informiert habe ich mich über den Windenergie-Erlass (8.2.2.5), aus dem ich nachfolgend zitiere:

„Üblicherweise besteht in Landschaftsschutzgebieten ein Bauverbot. Dieses hat seine Grundlage in § 26 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz und ergibt sich aus der jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung beziehungsweise dem Landschaftsplan. Es dient dazu, den besonderen Charakter des jeweiligen Gebietes zu erhalten.

  1. aa) KonfliktlageAusnahme in Landschaftsplan/Schutzgebietsverordnung und naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz können formal stets erst für das konkrete Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erteilt werden, also nicht bereits für den Flächennutzungsplan. Hat der Satzungs- beziehungsweise Verordnungsgeber keine generelle Freistellung vom Bauverbot (Legalausnahme) für die Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen oder keine Zonierung gemäß § 22 Absatz 1 Satz 3 Bundesnaturschutzgesetz vorgenommen, steht das Bauverbot der Errichtung von Windenergieanlagen und der Ausweisung von Konzentrationszonen zunächst entgegen.“

 

Bei den Diskussionen um das EEG 2021 in Sachen § 1 Abs. 5 EEG ist noch einmal bestätigt worden, warum Windanlagen gerade NICHT im öffentlichen Interesse definiert wurden, der geplante Abs. 5 gestrichen wurde und es damit dabei bleibt, dass Windenergieanlagen den Verboten entgegen stehen und deshalb Befreiungen nicht möglich sind.

 

Frage 1:
Bei einem Regionalplan geht es nicht um ein konkretes Vorhaben im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Ist es also überhaupt rechtlich möglich in diesem frühen Stadium des Regionalplanentwurfes eine Befreiung zu erteilen oder (entgegen der Rechtslage s.o.) als möglich einzuplanen? Oder schafft man hier einfach Tatsachen, die für den Durchschnittsbürger sowieso nicht zu durchschauen sind? Wenn dem so ist, finde ich das eine unhaltbare Vorgehensweise.

 

Nächstes Zitat aus dem Windenergie-Erlass:

„Für den Vollzug der Schutzgebietsverordnung im Rahmen späterer immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren – also auch für die (vorbereitende) Entscheidung über Ausnahmen und Befreiungen - ist jedoch gem. § 2 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz NRW die untere Naturschutzbehörde zuständig. Angesichts der Stellung der Bezirksregierung (höhere Naturschutzbehörde) als zu beteiligender Planungsträgerin im Verfahren nach § 7 Baugesetzbuch ist es insofern zielführend, wenn die untere und die höhere Naturschutzbehörde sich darüber abstimmen, ob eine Ausnahme oder eine naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz von den Ge- und Verboten in Aussicht gestellt werden kann.“

Aber sicher auch nur im Falle eines öffentlichen Interesses, das aus oben geschilderten Gründen nicht vorliegen kann.

Frage 2:
Auch hier wird deutlich, dass eine Befreiungslage zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht angezeigt ist. Oder existiert doch schon ein Abkommen (Regelung) zwischen Ihnen, der höheren Naturschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde im Kreis? Wenn dies zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt rechtlich schon möglich ist, warum findet man im entsprechenden Kartenausschnitt des Regionalplanentwurfes keinen Hinweis darauf? Hier fehlt in jedem Fall die Transparenz für die Bürger!

Bundeswirtschaftsminister Altmaier verweist immer wieder auf die dringend notwendige Transparenz beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Energiewende sei ausschließlich nur mit der Akzeptanz der Bürger umzusetzen.

Zweierlei sollten Sie auf diesem Hintergrund ausdrücklich überdenken und prüfen und selbstverständlich dem Bürger umfassend transparent machen:

  1. Durch die Fristsetzung nur bis zum 30. Juni nutzt man offensichtlich die aktuelle Corona-Lage aus, in der eine Information aller Bürger äußerst schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist.
  2. Durch die vorgelegten Karten, die durch die vielen Schraffierungen sehr unübersichtlich sind, ist kaum zu erkennen, dass praktisch in einem Zug Windenergiebereiche benannt und diese entsprechend aus dem Landschaftsschutzgebiet gestrichen wurden. Ist es überhaupt rechtlich möglich, diese Hürde im Vorfeld aus dem Weg zu räumen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Biodiversität und Artenschutz

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32 – Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)
Finnentrop_10.08A.WEB.012, 014, 015, 018 (Erläuterungskarte 8A)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Entwurf des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Kreis Olpe, lege ich hiermit frist- und formgemäß Widerspruch ein und begründe diesen wie folgt:

Thema: Biodiversität und Artenschutz

Im Umweltbericht (Kumulationsraum WEB K 02) weisen Sie auf die kumulative Wirkung auf die Schutzgüter hin.

Gerade was die Auswirkung auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt betrifft, scheint mir die Beurteilung doch recht oberflächlich und ungenau.

Sie erwähnen bei den sensiblen Vogelarten nur den Rotmilan. In den geplanten Windenergiebereichen kommen jedoch weitaus mehr windkraftsensible Vogelarten vor. Selbst die Windkraftprojektierer sprechen hier von einem Schwerpunktvorkommen des Schwarzstorches, was den entsprechenden Planungsunterlagen zu entnehmen ist. Auch die Vogelzuglinien finden offenbar keine Berücksichtigung. Außerdem gibt es hier nicht nur sensible Vogelarten, sondern auch andere geschützte Tierarten (wie z.B. die Fledermäuse), die einer potentiellen Gefährdung durch Windkraftanlagen ausgesetzt sind.

Thema „Pflanzen und biologische Vielfalt“,

da wird nichts erwähnt, obwohl zwei Windenergiebereiche in dem größten zusammenhängenden Waldgebiet der Gemeinde Finnentrop geplant sind. Zukünftig müssen Kommunen 30 % ihrer Fläche für Biodiversität ausweisen. Muss nicht im Vorfeld geklärt werden, wo die Gemeinde diese Flächen ausweist, bevor Windenergieanlagen errichtet werden? Wie sieht es mit der großflächigen Versiegelung von Böden, Zuwegen und Freiflächen aus, die unsere Wasserversorgung gefährdet und auf denen keine einzige Pflanze mehr wachsen wird?

Diese oberflächliche Betrachtungsweise widerspricht eindeutig den im Umweltbericht des Regionalplanentwurfes Exkurs zum besonderen Artenschutz, aus dem ich nachfolgend zitiere:

„Die Anforderungen des § 44 BNatSchG gelten auf Ebene der Regionalplanung nicht unmittelbar, sie sind jedoch im Sinne einer vorausschauenden Planung soweit erkennbar bereits mit zu berücksichtigen. …..Eine Erfassung aller für eine Letztentscheidung notwendigen faunistischen Daten bereits auf der Ebene der Regionalplanung ist i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 3 ROG aufgrund des Inhaltes und Detaillierungsgrades des Regionalplanes nicht angezeigt.

Jedoch ist es sinnvoll und erforderlich, zu erwartende artenschutzrechtliche Konflikte durch Berücksichtigung der Ergebnisse gezielter Vorabschätzungen zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Arnsberg, Teilplan MK-OE-SI werden durch eine solche Risikoabschätzung alle Arten berücksichtigt, die aufgrund ihrer möglichen Betroffenheit bei zugleich im regionalen Zusammenhang relevanten Raumansprüchen planungsrelevant sind.

Insbesondere sind dies die nach fachlicher Einschätzung durch das LANUV benannten verfahrenskritischen Artvorkommen.

Das für relevante Vorkommen ermittelte artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial ist für diese Arten in der Regel so groß, dass in den späteren Planungs- und Zulassungsverfahren keine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erteilt werden darf.“

Im vorliegenden Entwurf erkenne ich nicht, dass „zu erwartende artenschutzrechtliche Konflikte durch Berücksichtigung der Ergebnisse gezielter Vorabschätzungen“ vollumfänglich berücksichtigt werden.

Meiner Auffassung nach kann bei einer solch oberflächlichen Betrachtungsweise der Artenvielfalt ein artenschutzrechtliches Konfliktpotential nicht ausgeschlossen werden, was jedoch das Ziel des Entwurfes sein soll.

Mit freundlichen Grüßen

Text der Postkarte

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32 - Regionalentwickling
Seibertzstraße 2
59821 Arnsberg

 

Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans - räumlicher Teilplan
Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein
hier: Darstellung von Windenergiebereichen (WEB) als Vorranggebiete
(Ziffer 8.1-1 Z Windenergiebereiche)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Für die Darstellung von Vorranggebieten für Windräder in unserer Region, noch dazu in dieser Anzahl, gibt es keine Planungserfordernis.

Sie ist zudem grob rechts- und abwägungsfehlerhaft. Ihr fehlt jede rechtliche und energiepolitische Rechtfertigung! Angesichts der massiven negativen Auswirkungen von Anlagen bis zu 250m Höhe in den jeweiligen WEB auf Mensch, Natur und Landschaft fordere ich, das Ziel 8.1-1 ersatzlos zu streichen.

Ich schließe mich den Einwendungen, der BRZ Arnsberg vorliegenden gemeinsamen Einwendungsschreiben, der "Bürgerinitiativen im Kreis Olpe" vom 28.05.2021 an.

 

Mit freundlichem Gruß,

 

 

 

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Personen des Privatrechts im Sinne § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) wird gemäß § 9 Abs. 2 ROG und § 13 Abs. 1 LPlG die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanneuaufstellung zu informieren und während der Auslegungsfrist vom 29.01.2021 bis einschließlich 30.06.2021 Stellungnahmen abzugeben.

https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen/neuaufstellung-des-regionalplan-arnsberg-raeumlicher-teilplan-maerkischer-kreis-kreis-olpe-kreis