Artikel der unterschiedlichen Presseportale
„Die Absicht, gegen den Willen der Bewohner aus ihrer Heimat eine Industrielandschaft zu machen, ist rechtswidrig!“
Bürgerinitiativen gegen Windkraft erheben gemeinsam Einwendungen und starten eine Informationskampagne mit Flyern
Die aus Anlass des Regionalplan-Entwurfs zusammengeschlossenen neun Bürgerinitiativen aus dem Kreis Olpe und dem HSK haben mit Datum 28.05.2021 ein gemeinsames Einwendungsschreiben an den Regionalrat in Arnsberg gesandt. Darin fordern sie, den Plansatz für Vorrangebiete für Windenergie und die zeichnerischen Darstellungen (WEB), die für ca. 1.300 Windräder bis zu jeweils 250 m Höhe ausgelegt seien, ersatzlos zu streichen.
Gleichzeitig haben ihre Sprecher Matthias Reißner und Frank Dubberke, die das Schreiben an den Regionalrat unterzeichnet haben, angekündigt, ab sofort mit Flyern eine eigene Informationskampagne in den von der Windenergie-Planung betroffenen Orten zu starten. „Viele Betroffene wissen noch gar nicht, was auf sie zukommen wird, wenn der Regionalplan in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen würde. Wir gehen deshalb davon aus, dass zahlreiche Menschen aus der Region sich unseren Einwendungen anschließen und Postkarten, Briefe, Faxe oder E-Mails nach Arnsberg schicken werden, um ihren persönlichen Protest gegen den rücksichtslosen und völlig übergriffigen Plan auszudrücken“, erläutert Frank Dubberke (Kirchhundem).
Einwendungen k nnten trotz coronabedingter Beschränkungen der politischen Betätigung nur noch bis zum 30.Juni erhoben werden. Denn der Vorsitzende des Regionalrats Droege habe auf die Forderung der BIs vom 31.03.2021, die Frist auszusetzen oder angemessen zu verlängern, bisher nicht reagiert. Die Bezirksregierung Arnsberg habe nicht einmal den Eingang des Schreibens bestätigt. Von einem respektvollen Umgang der Arnsberger Behörde mit der Öffentlichkeit könne man also nicht sprechen.
In den Flyern der BIs wird die rechtliche Bedeutung der Vorranggebiete so erklärt: „Sollte der Entwurf so in Kraft treten, könnten die Kommunen gegen Windräder in den dargestellten WEB nicht mehr gegensteuern. Auch dann nicht, wenn sie diese Bereiche in ihren Flächennutzungsplänen von Windrädern freihalten und als ‚Windkraft-Tabuzone‘ ausweisen würden. Sie wären sogar dazu verpflichtet, die WEB in ihren eigenen Plänen zu übernehmen. Hinzu kommt noch, dass außerhalb der WEB trotzdem überall im Außenbereich weitere neue Windräder oder sogar Windparks errichtet werden können.“ Jede lokale Bürgerinitiative zeigt in den Flyern für ihren Bereich auf, wo und wie viele Windräder jeweils geplant sind.
Ihre gemeinsame schriftliche Einwendung mit der Forderung, ganz auf die Ausweisung von Vorranggebieten im Regionalplan zu verzichten, begründen die Bürgerinitiativen in sachlich gehaltenem Stil damit, dass der Regionalrat schon keinen gesetzlichen Planungsauftrag habe, die Teilregion mit bis zu 1.300 Riesenwindrädern zu überziehen. Es fehle ein auf die drei Kreise bezogener Fachbeitrag „Windkraft“ mit aktuellen Bedarfszahlen. Die Planung sei auch mit bindenden Vorgaben im neuen Landesentwicklungsplan nicht zu vereinbaren. Wald dürfe danach für die Windenergie nur verplant werden, wenn der konkrete Bedarf an Flächen nicht anderweitig befriedigt werden kann. Ein konkreter Bedarf für die drei Kreise sei nirgends ermittelt worden. Da es sich im Regionalplan auch nicht um eine Konzentrationsplanung für die Windkraft handele, könne und müsse der Regionalrat sich planerisch bei der Ausweisung von entsprechenden Vorranggebieten zurückhalten. Die Zuweisung von Waldflächen für Windräder, um der Windkraft „substanziell“ Raum zu verschaffen, bleibe in der Teilregion daher allein den Kommunen überlassen, sofern diese beabsichtigen, die Windkraft im Flächennutzungsplan zu steuern, das heißt, in konfliktarmen Bereichen zu konzentrieren und außerhalb dieser Bereiche auszuschließen.
Es sei, angesichts einer fehlenden Bedarfsprognose, ein schwerwiegender Abw gungsmangel, dass der Regionalrat den vermeintlichen Bedarf an Flächen für die Windenergie stets über alle anderen beeinträchtigten Belange (Artenschutz, Wald, Landschaftsschutz, touristische Hotspots) gestellt hat. So habe der Verwaltungsgerichtshof für Baden- Württemberg erst im Jahr 2020 in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die Vorranggebiete für Windkraft wegen der einseitigen Überbewertung eines angeblichen Flächenbedarfs für die Windkraft im Regionalplan keine verbindlichen Ziele der Raumordnung seien.
Es komme hinzu, dass sich die Vorgaben zur weiteren Förderung des Tourismus im Entwurf des Regionalplans und die Festlegungen zu den Vorranggebieten für die Windenergie eklatant widersprächen. Das gelte auch für den Gewässerschutz, weil in den sensiblen Bereichen zum Schutz des Grundwassers und der Gewässer im Regionalplan-Entwurf trotzdem Windr der zulässig sein sollen, obwohl der Bau und Betrieb von Windrädern schon aufgrund der großflächigen Bodenversiegelung mit dem Gewässerschutz nicht vereinbar seien. Schließlich sei der Umweltbericht zum Regionalplan in erheblicher Weise unvollständig, weil er keinerlei Angaben zu den Auswirkungen von Windparks auf das Klima und den Boden enthalte. Es sei aber schon länger bekannt, dass die Luftverwirbelungen von Großwindanlagen zu messbaren Temperaturerh hungen führe, die das Wetter beeinflussen und zusätzlich die Austrocknung von Böden bewirken könnten. Was das für den in der Teilregion bereits gestressten Wald, in dem die meisten WEB liegen würden, bedeuten könne, sei schlicht unerwähnt geblieben.
Auch schweige der Umweltbericht dazu, dass die Auswirkungen des Infraschalls von Großwindanlagen an Land auf die menschliche Gesundheit bisher nicht erforscht sei. In vielen Ländern müsse deshalb bis zur Vorlage von Forschungsergebnissen ein Vorsorgeabstand von 2.000 m zur Wohnbebauung eingehalten werden. Der Entwurf des Regionalplans unterschreite diesen Vorsorgeabstand um 1.000 m. Das damit verbundene gesundheitliche Risiko für die Menschen, die in einem Abstand von 1.000 m bis 2.000 m zu den WEB wohnen, sei vom Regionalrat überhaupt nicht thematisiert worden.
Schließlich soll der bereits bestehende normative Landschaftsschutz im Bereich der WEB vollständig – das heißt, nicht nur zugunsten der Windkraft, sondern auch zugunsten aller anderen verbotenen Nutzungen – liquidiert werden. Was diese geplante „Aufhebung“ des Gebietsschutzes auf tausenden von Hektar in der Teilregion für Mensch und Natur bedeutet, sei an keiner Stelle des mehrere tausend Seiten umfassenden Umweltberichts dargestellt und bewertet worden.
Das Fazit der Einwendungen fasst BI-Sprecher Matthias Reißner aus Drolshagen so zusammen: „Die Absicht der Macher des Regionalplan-Entwurfs, gegen den Willen der Menschen aus der Region eine Windindustrie-Landschaft zu machen, ist nach unserer Analyse klar rechtswidrig! Sollte der Regionalrat an dem seinem Entwurf festhalten, würden wir gegen den Regionalplan klagen.“
Bei den örtlichen Bürgerinitiativen, die sich gegen den Regionalplan-Entwurf verbündet haben, handelt es sich um Windkraftgegner aus Olpe, Drolshagen, Wenden, Attendorn, Repetal, Frettertal, Heinsberg, Brachthausen, Albaum, Wirme, Oedingen, Cobbenrode, Milchenbach, Werntrop, Oberveischede und aus dem benachbarten Wildenburger Land.
Quelle: https://woll-magazin.de/die-absicht-gegen-den-willen-der-bewohner-aus-ihrer-heimat-eine-industrielandschaft-zu-machen-ist-rechtswidrig/
„Ein unausgewogener Umweltplan“
Heimische Wirtschaft stellt komplette Regionalplanung infrage
Der vorgelegte Entwurf sei in erster Linie ein „unausgegorener Umweltplan“, der weit über die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes hinausreiche und den Kommunen die Luft zum Atmen nehme.
„Regionalrat und Bezirksregierung haben sich komplett vergaloppiert. Sie sollten ein neues Pferd satteln“, stellt IHK-Hauptgeschäftsführer Klaus Gräbener fest, der zugleich den Blick auf transparentere Planungsstrukturen richtet und sich die Frage stellte: „Was würde eigentlich geschehen, wenn es keinen Regionalplan gäbe und sich die kommunale Bauleitplanung allein am Landesentwicklungsplan zu orientieren hätte?“
Seine Antwort: „Vermutlich zunächst einmal gar nichts – außer, dass wir weniger Bürokratie hätten, die Kommunen mehr Spielräume bekämen und der Staat Millionenbeträge einsparen könnte. Der komplette Verzicht würde sich als ein einziger bürokratischer Befreiungsschlag erweisen.“
Ziel des Regionalplans muss aus Sicht der Wirtschaft sein, Siedlungsflächen bedarfsgerecht darzustellen, sowohl für Industrie und Gewerbe als auch für Wohnbebauung. Die IHKs Siegen und Hagen hatten in einem aufwändigen Verfahren mit hohem personellem und finanziellem Aufwand sowie in enger Abstimmung mit den Kommunen einen Fachbeitrag der Wirtschaft erstellt.
Kernelemente waren je ein Gewerbeflächenkonzept für die Kreise Olpe, Siegen und Märkischen Kreis, für die ein Fachbüro insgesamt 124 „Suchräume“ ermittelt hatte. Dass das Industrie- und Gewerbegebiet „Ruttenberg“ (Olpe, Wenden, Kreuztal) nicht berücksichtigt wurde, sei angesichts des eklatanten Mangels an großen, zusammenhängenden Flächen völlig unverständlich.
Der Regionalplanentwurf billige vielen Kommunen kaum noch neue Wohnbauflächen zu und verweise auf bestehende Reserven, bemängelt IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer: „Es werden für die Ermittlung Durchschnittswerte zugrunde gelegt, die fernab der tatsächlichen Gegebenheiten im ländlichen Raum liegen.“
Herangezogen werde zudem die demografische Entwicklung der Vergangenheit, die für die kommenden Jahre fortgeschrieben werde. Hinzu komme, dass „Bereiche für den Schutz der Natur“ bis unmittelbar an die Siedlungen herangeführt werden, teilweise sogar über sie gelegt würden, sodass eine künftige Erweiterung ausgeschlossen sei. Dies betreffe sowohl Industrie- und Gewerbegebiete als auch Siedlungsbereiche. Es sei daher nicht ausgeschlossen, dass sich Wohnbauland verteuern werde.
Ein Großteil des Regionalplanentwurfes umfasse Regelungen für die Freiraum-Entwicklung und sehe umfangreiche, tiefgreifende Regelungsmechanismen vor. Felix G. Hensel fühle sich regelrecht an eine regelrechte Planwirtschaft erinnert.
Kritisch sieht die IHK auch die Vervielfachung der Bereiche für den Schutz der Natur. Teilweise würden sich die Bereiche mit bestehenden und geplanten Siedlungsräumen oder auch Straßenplanungen überschneiden. „Weshalb Gebiete innerhalb der Bereiche, die nicht die Voraussetzungen von Naturschutzgebieten erfüllen, überhaupt als Schutzgebiete dargestellt werden, ist ebenso wenig nachvollziehbar“, ergänzte Hans-Peter Langer.
Gänzlich inakzeptabel sei die durch den Regionalrat beschlossene Ausweisung von Windenergiebereichen im Regionalplanentwurf, für die es überhaupt keine Notwendigkeit gebe. Es handele sich ohnehin um privilegierte Bauvorhaben, denen die Städte und Gemeinden Vorrang einräumen müssten. Das Thema Windenergie habe im Regionalplan nichts zu suchen.
Auch das Vorgehen der Bezirksregierung und die Form des Regelwerkes stoßen auf deutliche Kritik der Wirtschaft: Zu unübersichtlich, zu widersprüchlich, zu unausgewogen sei der Planentwurf.
Umweltverband Naturschutzinitiative bezieht Stellung
Regionalplanentwurf ignoriert Natur-, Landschafts- und Wasserschutz
So werden eine Fülle von sogenannten Windenergiebereichen (WEB) ausgewiesen, die zwar bei konkreten Anträgen noch näher zu prüfen seien, in denen andere Planvorhaben aber ausgeschlossen würden. Mit diesem Vorgehen werde auch unzulässigerweise in die Planungshoheit der Gemeinden eingegriffen, die in den WEB keine andere Nutzung festsetzen können, so der Umweltverband.
„Angesichts der weitreichenden Folgen dieser Windenergiebereiche ist die Herleitung dieser Flächen zu oberflächlich begründet“, so Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI. Dies werde zu andauernden und erheblichen Konflikten mit dem Artenschutz führen, so Biologe Vollmer.
In diesem Zusammenhang kritisiert die NI sowohl mangelnde Transparenz als auch Versagen im Planungsentwurf. „Angesichts der geringen Planungstiefe und der Langlebigkeit der Regionalplanung ist die Lage von Horsten bei späteren Planungen nicht vorhersehbar“, betonte Biologe Immo Vollmer.
„Dagegen wurde die Chance nicht aufgegriffen, die „Dichtezentren“ der durch Windenergie gefährdeten Vogel- und Fledermausarten großräumig von Windenergieanlagen freizuhalten“, so der Umweltverband.
Nach dem Entwurf befinden sich die geplanten Windenergiebereiche des Kreises Olpe in Landschaftsschutzgebieten. „Bei Realisierung dieser Planungen würde der Landschaftsschutz jedoch konterkariert, denn Landschaftsschutzgebiete sollen dem Schutz der Landschaften dienen und nicht ihrer Industrialisierung“, erklärte Christiane Richter, Sprecherin der NI für die drei betroffenen Kreise.
Ob zugunsten von Windenergieanlagen eine Befreiung in Frage kommen könne, kann jedoch nicht bereits auf der Planungsebene entschieden werden. Damit werde praktisch bei jeder WEA-Planung in bestehende Schutzgebiete in eine Situation hereingeplant, die eine behördliche Befreiung von den Schutzvorschriften erfordern würde.
Innerhalb der Gemeinde Finnentrop wurden beispielsweise weite Gebiete als Bereiche mit landesweiter Bedeutung für den Grundwasser- und Trinkwasserschutz ausgewiesen. Alle geplanten Windenergiebereiche befinden sich in Grundwasser- und Wasserschutzgebieten im Frettertal. „Aufgrund der letzten trockenen Sommer, in denen die Einwohner von Serkenrode immer wieder zum Wassersparen aufgerufen worden seien, sieht die Naturschutzinitiative die Trinkwasserversorgung ernsthaft in Gefahr.
“Bis heute wird die Trinkwasserversorgung über eigene Quellen sichergestellt. Uns ist bekannt, dass der ortseigene Wasserbeschaffungsverband aufgrund der wiederkehrenden Wasserknappheit die Erschließung weiterer Grundwasserleiter für erforderlich hält, um die Trinkwasserversorgung des Dorfes zu gewährleisten“, erklärt Christiane Richter.
„Die Errichtung von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten lehnen wir hier wie auch in anderen Fällen schon aus Vorsorgegründen grundsätzlich ab“, betont Harry Neumann, Landesvorsitzender. Windkraftanlagen werden mit grund- und trinkwassergefährdenden Stoffen betrieben und während der gesamten Laufzeit gewartet.
“Das birgt ein latentes Risiko und kann im Störfall gravierende Auswirkungen auf den Trinkwasserschutz haben“, so Neumann. „Sauberes Wasser ist jedoch die Lebensgrundlage für Menschen und Tiere“, so Christiane Richter.
“Die vorgelegte Planung ist weder sach- noch zukunftsgerecht. Es entsteht der Verdacht, dass der gesamte Entwurf hauptsächlich das Ziel verfolgt, den Bau von Windindustrieanlagen entgegen aller anderen Schutzgüter zu ermöglichen“, so Neumann, Richter und Vollmer.
(LP) Copyright: Lokalplus
Kritik am Regionalplan-Entwurf
Bürgerinitiativen gegen Windkraft erheben Einwendungen und starten Kampagne
Gleichzeitig haben ihre Sprecher Matthias Reißner und Frank Dubberke angekündigt, ab sofort mit Flyern eine eigene Informationskampagne in den von der Windenergie-Planung betroffenen Orten zu starten. Die Zeit drängt, denn Einwendungen können nur noch bis zum 30. Juni erhoben werden.
„Viele Betroffene wissen noch gar nicht, was auf sie zukommen wird, wenn der Regionalplan in der vorliegenden Fassung beschlossen würde. Wir gehen deshalb davon aus, dass zahlreiche Menschen aus der Region sich unseren Einwendungen anschließen, um ihren persönlichen Protest gegen den rücksichtslosen und völlig übergriffigen Plan auszudrücken“, sagt Frank Dubberke (Kirchhundem).
89 Vorranggebiete für Windenergie
Der Regionalplan-Entwurf für die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Märkischer Kreis sieht auf einer Gesamtfläche von 7.718 Hektar (das entspricht der Größe von 10.300 Fußballplätzen) insgesamt 89 Vorranggebiete für Windenergie (WEB) vor. Jeder dieser Bereiche hat eine Größe von 20 bis knapp 500 ha. Auf 20 Hektar sollen mindestens drei Windräder betrieben werden können.
Jede lokale Bürgerinitiative zeigt in den Flyern für ihren Bereich auf, wo und wie viele Windräder jeweils geplant sind. Beispielsweise würde das Frettertal von 89 möglichen Windrädern „umzingelt“, das Brachtpetal von 39 Windrädern. Die Dörfer im östlichen Stadtgebiet von Olpe etwa wären danach mit möglichen 95 Windrädern konfrontiert. In und um Heinsberg wäre Platz für weitere 30 bis 40 Windräder.
Planung mit Vorgaben unvereinbar
Ihre gemeinsame schriftliche Einwendung mit der Forderung, ganz auf die Ausweisung von Vorranggebieten im Regionalplan zu verzichten, begründen die Bürgerinitiativen in sachlich gehaltenen Stil damit, dass der Regionalrat keinen gesetzlichen Planungsauftrag habe, die Teilregion mit bis zu 1.300 Riesenwindrädern zu überziehen. Es fehle ein auf die drei Kreise bezogener Fachbeitrag „Windkraft“ mit aktuellen Bedarfszahlen.
Die Planung sei auch mit bindenden Vorgaben im neuen Landesentwicklungsplan nicht zu vereinbaren. Wald dürfe danach für die Windenergie nur verplant werden, wenn der konkrete Bedarf an Flächen nicht anderweitig befriedigt werden kann. Ein konkreter Bedarf für die drei Kreise sei nirgends ermittelt worden. Die Zuweisung von Waldflächen für Windräder, um der Windkraft „substanziell“ Raum zu verschaffen, bleibe in der Teilregion daher allein den Kommunen überlassen.
Schwerer Abwägungsmangel
Es sei angesichts einer fehlenden Bedarfsprognose ein schwerwiegender Abwägungsmangel, dass der Regionalrat den vermeintlichen Bedarf an Flächen für die Windenergie stets über alle anderen beeinträchtigten Belange (Artenschutz, Wald, Landschaftsschutz, touristische Hotspots) gestellt hat. Es komme hinzu, dass sich die Vorgaben zur weiteren Förderung des Tourismus im Entwurf des Regionalplans und die Festlegungen zu den Vorranggebieten für die Windenergie eklatant widersprächen. Das gelte auch für den Gewässerschutz.
Schließlich sei der Umweltbericht zum Regionalplan in erheblicher Weise unvollständig, weil er keinerlei Angaben zu den Auswirkungen von Windparks auf das Klima und den Boden enthalte. Auch schweige der Umweltbericht dazu, dass die Auswirkungen des Infraschalls von Großwindanlagen an Land auf die menschliche Gesundheit bisher nicht erforscht sei. Das damit verbundene gesundheitliche Risiko für die Menschen, die in einem Abstand von 1.000 bis 2.000 m zu den WEB wohnen, sei vom Regionalrat überhaupt nicht thematisiert worden.
Notfalls gegen Plan klagen
Das Fazit der Einwendungen fasst BI-Sprecher Matthias Reißner aus Drolshagen so zusammen: „Die Absicht der Macher des Regionalplan-Entwurfs, gegen den Willen der Menschen aus der Region eine Windindustrie-Landschaft zu machen, ist nach unserer Analyse klar rechtswidrig! Sollte der Regionalrat an seinem Entwurf festhalten, würden wir gegen den Regionalplan klagen.“
Bei den Bürgerinitiativen, die sich gegen den Regionalplan-Entwurf verbündet haben, handelt es sich um Windkraftgegner aus Olpe, Drolshagen, Wenden, Attendorn, Repetal, Frettertal, Heinsberg, Brachthausen, Albaum, Wirme, Oedingen, Milchenbach, Oberveischede und aus dem benachbarten Hochsauerland und Wildenburger Land.
(LP)
Bürgerprotest gegen Windrad-Wahnsinn
Kreis Olpe: Die geplante Ausweisung von sogenannten 89 Windenergiebereichen (WEB) im Entwurf des Regionalplans für die Kreise Olpe, Märkischer Kreis und den Kreis Siegen-Wittgenstein ruft die örtlichen Bürgerinitiativen des Kreises Olpe auf den Plan. „Wir werden kooperieren und unsere Kräfte bündeln, um den „Windwahn“, den man sich in Arnsberg für unsere Teilregion ausgedacht hat, zu stoppen!“ Das beschlossen am 17. März die Vertreter der örtlichen Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen aus Olpe, Drolshagen, Wenden, Attendorn, Repetal, Frettertal, Heinsberg, Brachthausen, Albaum, Wirme, Oedingen, Cobbenrode, Saalhausen, Werntrop, Schmallenberg, (Gegenwind-OWD e.V., Rothaarwindwahn, IG Gegenwind-Frettertal, BI Lebenswertes Repetal e.V., BI Saalhauser Berge, Werntrop 15 und BI (Gegenwind Oedingen-Cobbenrode).
„Windenergiebereiche“ (WEB) als Vorranggebiete
Der Regionalrat in Arnsberg hat im Dezember einen Erarbeitungsbeschluss für einen neuen Regionalplan für die Teilregion der Kreise Olpe, Meinerzhagen und Siegen-Wittgenstein gefasst. Der Regionalplan-Entwurf sieht neben Siedlungsbereichen und Gewerbegebieten unter anderem zeichnerisch dargestellte „Windenergiebereiche“ (WEB) als Vorranggebiete für die Aufstellung von bis zu 250 m hohen Windrädern auf insgesamt ca. 8.730 ha vor. Es werden Bereiche in einer Größe von 20 ha bis knapp 500 ha dargestellt. In den ausgewiesenen Bereichen sollen jeweils „Windparks“ ab mindestens drei Windrädern betrieben werden können. Die Krux dabei: Auch außerhalb der „Windenergiebereiche“ könnten dann trotzdem quasi überall im Außenbereich weiter neue Windräder oder sogar Windparks errichtet werden.
Einwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg erheben
Der Entwurf kann seit dem 29.01.2021 im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg noch bis zum 30. Juni 2021 eingesehen werden. Gegen den Entwurf können nicht nur die Kommunen, sondern jeder einzelne Bürger (auch Vereine) noch bis zum 30. Juni 2021 Einwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg erheben.
Würde der Regionalplan-Entwurf beschlossen, könnten die Kommunen gegen Windräder in den dann im Regionalplan dargestellten Windenergiebereichen nicht mehr gegensteuern, selbst wenn sie die Windenergiebereiche in ihren Flächennutzungsplänen wirksam als Tabuzonen für neue Windräder ausgewiesen haben oder dies gerade planen. Sie wären sogar dazu verpflichtet, die Bereiche als Standorte für Windräder in ihre eigenen Pläne zu übernehmen. In sehr vielen Fällen decken sich die Vorstellungen der Regionalplanung nicht mit den vorhandenen Planungen der Städte und Gemeinden.
Keine rechtlichen Vorgaben
Erst recht widersprechen die Pläne des Regionalrats zur Windkraft den Interessen der in den bestehenden Bürgerinitiativen engagierten Betroffenen. Die beiden gewählten Sprecher des Zusammenschlusses der Bürgerinitiativen Matthias Reißner aus (Drolshagen) und Frank Dubberke aus Kirchhundem führen dazu aus: „Die Planung des Regionalrats entbehrt jeder rationalen Begründung. Es gibt keine rechtlichen Vorgaben für eine regionalplanerische Sicherung einer bestimmten Anzahl von Standorten für Windparks in den drei Kreisen. Gleichwohl hat der Regionalrat den im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Vorsorgeabstand von Windradstandorten zur Wohnbebauung von 1.500 m einfach mal so mit dem Argument pauschal auf 1.000 m reduziert, dass man ansonsten ca. 65 Prozent weniger Windenergiebereiche im Entwurf des Regionalplans hätte darstellen können. Wonach bemisst der Regionalrat ohne quantitative Vorgaben eigentlich, dass 35 Prozent der dargestellten Bereiche nicht genug sind?“
Das sei nur ein Beispiel für die groben Abwägungsfehler, die dem Entwurf des Regionalplans zugrunde liegen. Der Vorsorgeabstand von 1.500 m dürfe nur nach einer einzelfallbezogenen Abwägung in Bezug auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse – niemals pauschal für drei Landkreise – unterschritten werden. Davon abgesehen würde selbst die 1.000 m-Abstandsvorgabe in vielen Fällen unterschritten.
Bedeutende Naherholungsgebiete
Ebenso wird die Bezirksregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht, in dem sie bekannte und touristisch relevante Naherholungsgebiete wie den Rothaarkamm in großen Teilen zu Windenergiebereichen erklären will.
Man werde den Entwurf jetzt genau analysieren und im nächsten Schritt beraten, wie man gemeinsam die betroffene Bevölkerung darüber informiert, dass das Baurecht für umgerechnet über 1.300 neue Windräder bis zu 250 m Höhe in der Region geschaffen werden soll, und welche Aktionen mit dem Ziel durchgeführt werden, möglichst viele Einwendungen in Arnsberg einzureichen. Auch rechtliche Schritte gegen den Regionalplan (Normenkontrollklage) und einen entsprechenden Spendenfond dafür schließe man nicht aus, falls der Regionalplan trotz aller Proteste verabschiedet werden sollte.
Copyright: WOLL Verlag Schmallenberg
Koordinierter Bürgerprotest gegen Windenergiebereiche
Olpe – Die geplante Ausweisung von sogenannten 89 Windenergiebereichen (WEB) im Entwurf des Regionalplans für die Kreise Olpe, Märkischer Kreis und den Kreis Siegen-Wittgenstein ruft die örtlichen Bürgerinitiativen des Kreises Olpe auf den Plan. „Wir werden kooperieren und unsere Kräfte bündeln, um den „Windwahn“, den man sich in Arnsberg für unsere Teilregion ausgedacht hat, zu stoppen!“ Das beschlossen am 17.03.2021 die Vertreter der örtlichen Anti-Windkraft-Bürgerinitiativen aus Olpe, Drolshagen, Wenden, Attendorn, Repetal, Frettertal, Heinsberg, Brachthausen, Albaum, Wirme, Oedingen, Cobbenrode, Saalhausen, Werntrop, Schmallenberg, (Gegenwind-OWD e.V., Rothaarwindwahn, IG Gegenwind-Frettertal, BI Lebenswertes Repetal e.V., BI Saalhauser Berge, Werntrop 15 und BI (Gegenwind Oedingen-Cobbenrode).
Der Regionalrat in Arnsberg hat im Dezember einen Erarbeitungsbeschluss für einen neuen Regionalplan für die Teilregion der Kreise Olpe, Meinerzhagen und Siegen-Wittgenstein gefasst. Der Regionalplan-Entwurf sieht neben Siedlungsbereichen und Gewerbegebieten unter anderem zeichnerisch dargestellte „Windenergiebereiche“ (WEB) als Vorranggebiete für die Aufstellung von bis zu 250 m hohen Windrädern auf insgesamt ca. 8.730 ha vor. Es werden Bereiche in einer Größe von 20 ha bis knapp 500 ha dargestellt. In den ausgewiesenen Bereichen sollen jeweils „Windparks“ ab mindestens drei Windrädern betrieben werden können. Die Krux dabei: Auch außerhalb der „Windenergiebereiche“ könnten dann trotzdem quasi überall im Außenbereich weiter neue Windräder oder sogar Windparks errichtet werden.
Der Entwurf kann seit dem 29.01.2021 im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg noch bis zum 30. Juni 2021 eingesehen werden. Gegen den Entwurf können nicht nur die Kommunen, sondern jeder einzelne Bürger (auch Vereine) noch bis zum 30. Juni 2021 Einwendungen bei der Bezirksregierung Arnsberg erheben.
Würde der Regionalplan-Entwurf beschlossen, könnten die Kommunen gegen Windräder in den dann im Regionalplan dargestellten Windenergiebereichen nicht mehr gegensteuern, selbst wenn sie die Windenergiebereiche in ihren Flächennutzungsplänen wirksam als Tabuzonen für neue Windräder ausgewiesen haben oder dies gerade planen. Sie wären sogar dazu verpflichtet, die Bereiche als Standorte für Windräder in ihre eigenen Pläne zu übernehmen. In sehr vielen Fällen decken sich die Vorstellungen der Regionalplanung nicht mit den vorhandenen Planungen der Städte und Gemeinden.
Erst recht widersprechen die Pläne des Regionalrats zur Windkraft den Interessen der in den bestehenden Bürgerinitiativen engagierten Betroffenen. Die beiden gewählten Sprecher des Zusammenschlusses der Bürgerinitiativen Matthias Reißner aus (Drolshagen) und Frank Dubberke aus Kirchhundem führen dazu aus:
„Die Planung des Regionalrats entbehrt jeder rationalen Begründung. Es gibt keine rechtlichen Vorgaben für eine regionalplanerische Sicherung einer bestimmten Anzahl von Standorten für Windparks in den drei Kreisen. Gleichwohl hat der Regionalrat den im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Vorsorgeabstand von Windradstandorten zur Wohnbebauung von 1.500 m einfach mal so mit dem Argument pauschal auf 1.000 m reduziert, dass man ansonsten ca. 65 Prozent weniger Windenergiebereiche im Entwurf des Regionalplans hätte darstellen können. Wonach bemisst der Regionalrat ohne quantitative Vorgaben eigentlich, dass 35 Prozent der dargestellten Bereiche nicht genug sind?“
Das sei nur ein Beispiel für die groben Abwägungsfehler, die dem Entwurf des Regionalplans zugrunde liegen. Der Vorsorgeabstand von 1.500 m dürfe nur nach einer einzelfallbezogenen Abwägung in Bezug auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse – niemals pauschal für drei Landkreise – unterschritten werden. Davon abgesehen würde selbst die 1.000 m-Abstandsvorgabe in vielen Fällen unterschritten.
Ebenso wird die Bezirksregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht, in dem sie bekannte und touristisch relevante Naherholungsgebiete wie den Rothaarkamm in großen Teilen zu Windenergiebereichen erklären will.
Man werde den Entwurf jetzt genau analysieren und im nächsten Schritt beraten, wie man gemeinsam die betroffene Bevölkerung darüber informiert, dass das Baurecht für umgerechnet über 1.300 neue Windräder bis zu 250 m Höhe in der Region geschaffen werden soll, und welche Aktionen mit dem Ziel durchgeführt werden, möglichst viele Einwendungen in Arnsberg einzureichen. Auch rechtliche Schritte gegen den Regionalplan (Normenkontrollklage) und einen entsprechenden Spendenfond dafür schließe man nicht aus, falls der Regionalplan trotz aller Proteste verabschiedet werden sollte.
Kreis Olpe: Bürgerinitiativen wollen "Windwahn" stoppen
Kreis Olpe. Bürgerinitiativen aus dem Kreis Olpe wollen verhindern, dass an über 1300 Standorten Windräder entstehen. Planung entbehre rationaler Begründung.
Die Gegner der verstärkten Ausweitung von Windenergie-Anlagen im Sauerland machen mobil: Sieben Bürger-Initiativen aus dem Kreis Olpe und dem Hochsauerland wollen künftig an einem Strang ziehen. In einer gemeinsamen Presseerklärung kritisieren sie den künftigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg, in dem über 1300 Standorte für Windräder vorgesehen seien.
Wörtlich kündigen die Windkraftgegner an: „Ab sofort koordinierter Bürgerprotest gegen Arnsberger Windrad-Wahnsinn. Die geplante Ausweisung von sogenannten 89 Windenergiebereichen (WEB) im Entwurf des Regionalplans für die Kreise Olpe, Märkischer Kreis und den Kreis Siegen-Wittgenstein ruft die örtlichen Bürgerinitiativen des Kreises Olpe auf den Plan. Wir werden kooperieren und unsere Kräfte bündeln, um den Windwahn, den man sich in Arnsberg für unsere Teilregion ausgedacht hat, zu stoppen.“
Die Liste der Orte und Regionen, aus denen die in Zukunft gemeinsam vorgehenden Aktivisten kommen, ist lang: Olpe, Drolshagen, Wenden, Attendorn, Repetal, Frettertal, Heinsberg, Brachthausen, Albaum, Wirme, Oedingen, Cobbenrode, Saalhausen, Werntrop, Schmallenberg.
Regionalplan-Entwurf sieht Windenergiebereiche auf einer Fläche von über 8700 Hektar vor
In ihrer Presseerklärung zum Zusammenschluss heißt es weiter: „Der Regionalrat in Arnsberg hat im Dezember einen Erarbeitungsbeschluss für einen neuen Regionalplan für die Teilregion der Kreise Olpe, Meinerzhagen und Siegen-Wittgenstein gefasst. Der Regionalplan-Entwurf sieht neben Siedlungsbereichen und Gewerbegebieten unter anderem zeichnerisch dargestellte ‘Windenergiebereiche’ (WEB) als Vorranggebiete für die Aufstellung von bis zu 250 m hohen Windrädern auf insgesamt ca. 8.730 Hektar vor. Es werden Bereiche in einer Größe von 20 bis knapp 500 Hektar dargestellt. In den ausgewiesenen Bereichen sollen jeweils Windparks ab mindestens drei Windrädern betrieben werden können. Die Krux dabei: Auch außerhalb der Windenergiebereiche könnten dann trotzdem quasi überall im Außenbereich weiter neue Windräder oder sogar Windparks errichtet werden.“
Die Bürgerinitiativen: „Würde der Regionalplan-Entwurf beschlossen, könnten die Kommunen gegen Windräder in den dann im Regionalplan dargestellten Windenergiebereichen nicht mehr gegensteuern, selbst wenn sie die Windenergiebereiche in ihren Flächennutzungsplänen wirksam als Tabuzonen für neue Windräder ausgewiesen haben oder dies gerade planen. Sie wären sogar dazu verpflichtet, die Bereiche als Standorte für Windräder in ihre eigenen Pläne zu übernehmen. In sehr vielen Fällen decken sich die Vorstellungen der Regionalplanung nicht mit den vorhandenen Planungen der Städte und Gemeinden. Erst recht widersprechen die Pläne des Regionalrats zur Windkraft den Interessen der in den bestehenden Bürgerinitiativen engagierten Betroffenen.“
Pauschal auf 1000 Meter reduziert
Die beiden gewählten Sprecher des Zusammenschlusses der Bürgerinitiativen, Matthias Reißner aus Drolshagen und Frank Dubberke aus Kirchhundem: „Die Planung des Regionalrats entbehrt jeder rationalen Begründung. Es gibt keine rechtlichen Vorgaben für eine regionalplanerische Sicherung einer bestimmten Anzahl von Standorten für Windparks in den drei Kreisen. Gleichwohl hat der Regionalrat den im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Vorsorgeabstand von Windradstandorten zur Wohnbebauung von 1.500 m einfach mal so mit dem Argument pauschal auf 1.000 m reduziert, dass man ansonsten ca. 65 Prozent weniger Windenergiebereiche im Entwurf des Regionalplans hätte darstellen können. Wonach bemisst der Regionalrat ohne quantitative Vorgaben eigentlich, dass 35 Prozent der dargestellten Bereiche nicht genug sind?“
Ebenso werde die Bezirksregierung ihrer Verantwortung nicht gerecht, in dem sie bekannte und touristisch relevante Naherholungsgebiete wie den Rothaarkamm in großen Teilen zu Windenergiebereichen erklären wolle.
Der BI-Zusammenschluss versicherte, den Entwurf jetzt genau analysieren und im nächsten Schritt beraten zu wollen, wie man gemeinsam die betroffene Bevölkerung darüber informieren könne, dass das Baurecht für umgerechnet über 1.300 neue Windräder bis zu 250 m Höhe in der Region geschaffen werden solle, und welche Aktionen mit dem Ziel durchgeführt werden sollten, möglichst viele Einwendungen in Arnsberg einzureichen. Auch rechtliche Schritte gegen den Regionalplan (Normenkontrollklage) und einen entsprechenden Spendenfond dafür schließe man nicht aus, falls der Regionalplan trotz aller Proteste verabschiedet werden sollte.
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