Am 17.09.18 haben wir folgende Stellungnahme per Email an die Ratsmitglieder der Gemeinde Finnentrop verschickt:
Sehr geehrte Ratsmitglieder,
auf Anfrage der CDU erhalten Sie von uns folgende Stellungnahme:
Aufgrund der aktuellen politischen Diskussionen auf Bundesebene (100-Tage-Gesetz) wie auch auf Landes- und Kreisebene halten wir weiterhin an dem Moratorium fest.
Da zudem die Möglichkeit besteht, dass die Baugenehmigungsbehörde gemäß § 15 BauGB, Absatz 1 und 3 (Zurückstellung von Baugesuchen) auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben bis zu 12 Monaten und mit Verlängerung sogar noch um weitere 12 Monate aussetzen kann, sehen wir derzeit keinen Änderungsbedarf.
Pressemitteilungen von anderen Gemeinden (u. a. Schmallenberg legt Windkraft auf unbestimmte Zeit auf Eis) und anderen Bundesländern (Osthessische Union: „Weiterhin sollen künftig die Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohngebieten deutlich größer werden.“ – 10fache Höhe) bestärken uns in unserer Position.
Auch hinsichtlich des Erstellens von Umweltgutachten gibt es aus anderen Städten/Gemeinden andere Vorgehensweisen, siehe Entscheidung der Stadt Olsberg: „Um eine gesicherte Grundlage für Entscheidungen über eine mögliche Windkraft-Nutzung im Olsberger Stadtgebiet zu haben, soll ein aktuelles Artenschutzgutachten erstellt werden. Das haben jetzt die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen in ihrer jüngsten Sitzung entschieden.“
Mit freundlichen Grüßen
IG Gegenwind Frettertal
www.gegenwind.frettertal.com