Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Personen des Privatrechts im Sinne § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) wird gemäß § 9 Abs. 2 ROG und § 13 Abs. 1 LPlG die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanneuaufstellung zu informieren und während der Auslegungsfrist vom 29.01.2021 bis einschließlich 30.06.2021 Stellungnahmen abzugeben.
https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen/neuaufstellung-des-regionalplan-arnsberg-raeumlicher-teilplan-maerkischer-kreis-kreis-olpe-kreis
Das bedeutet nichts anderes, als dass der RBZ Arnsberg alle betroffenen Bewohner bittet, eine Stellungnahme zu dem neuen Regionalplanentwurf abzugeben.
Hierzu werden wir in Kürze Informations-Flyer an die Haushalte im Frettertal verteilen. Es wird darin die Möglichkeit angeboten, sich an einer gemeinsamen Einwendung zu beteiligen und/oder selber Einwendungen zu formulieren und nach Arnsberg zu senden (Post / Email / Fax).
Eine erneute rege Beteiligung aus dem Frettertal wäre ein gutes Zeichen. Wir bitten daher erneut um eure zahlreiche Unterstützung. – Bitte Weitersagen!
So sieht der neue Plan aus:
(blaue Flächen = WEB (Windenergiebereiche)
Und so sieht das dann für das Frettertal aus:
Auf den blauen Flächen 12, 14, 15, 16, 18 (WEB = Windenergiebereich) würde Platz für insg. 89 Windräder mit einer Höhe von jeweils bis zu 250 m entstehen.
Und da offensichtlich neuerdings WEB vor Landschaftsschutz steht, werden die bisherigen Landschaftsschutzflächen für die neu eingeplanten WEB „ausgestanzt“. Wie auf folgendem Blattschnitt 9 (2) zu sehen ist:
Hier ist eine Sammlung von Mustertexten / Briefen für individuelle Einwendungen zu finden: http://gegenwind.frettertal.com/hilfe-zur-formulierung/
Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung. orgateam@frettertal.com