Einwendungen schreiben

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (einschließlich der Personen des Privatrechts im Sinne § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG) wird gemäß § 9 Abs. 2 ROG und § 13 Abs. 1 LPlG die Gelegenheit gegeben, sich über die Regionalplanneuaufstellung zu informieren und während der Auslegungsfrist vom 29.01.2021 bis einschließlich 30.06.2021 Stellungnahmen abzugeben.

https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen/neuaufstellung-des-regionalplan-arnsberg-raeumlicher-teilplan-maerkischer-kreis-kreis-olpe-kreis

Das bedeutet nichts anderes, als dass der RBZ Arnsberg alle betroffenen Bewohner bittet, eine Stellungnahme zu dem neuen Regionalplanentwurf abzugeben.

Hierzu werden wir in Kürze Informations-Flyer an die Haushalte im Frettertal verteilen. Es wird darin die Möglichkeit angeboten, sich an einer gemeinsamen Einwendung zu beteiligen und/oder selber Einwendungen zu formulieren und nach Arnsberg zu senden (Post / Email / Fax).

Eine erneute rege Beteiligung aus dem Frettertal  wäre ein gutes Zeichen. Wir bitten daher erneut um eure zahlreiche Unterstützung. – Bitte Weitersagen!

So sieht der neue Plan aus:
(blaue Flächen = WEB (Windenergiebereiche)

Quelle:  https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen/neuaufstellung-des-regionalplan-arnsberg-raeumlicher-teilplan-maerkischer-kreis-kreis-olpe-kreis

 

Und so sieht das dann für das Frettertal aus:

Auf den blauen Flächen 12, 14, 15, 16, 18 (WEB = Windenergiebereich)  würde Platz für insg. 89 Windräder mit einer Höhe von jeweils bis zu 250 m entstehen.

Und da offensichtlich neuerdings WEB vor Landschaftsschutz steht, werden die bisherigen Landschaftsschutzflächen für die neu eingeplanten WEB „ausgestanzt“. Wie auf folgendem Blattschnitt 9 (2) zu sehen ist:

Hier ist eine Sammlung von Mustertexten / Briefen für individuelle Einwendungen zu finden:  http://gegenwind.frettertal.com/hilfe-zur-formulierung/

Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.  orgateam@frettertal.com