Bei der Durchsicht einiger Gutachten zur Durchsetzung von Baugesuchen für Windkraftanlagen sind wir auf einen Betrag gestoßen, der den Wert der unwiederbringlichen Landschaftszerstörung durch Anlagen, die im Außenbereich höher als 200 m sind, widerspiegeln soll. Danach hat ein Windrad mit 240 m eine schädigende Wirkung in einem Radius von 3,6 km und es wird – je nach Wertigkeit der Landschaft – ein Faktor ermittelt, der multipliziert mit der Höhe des Objektes den Schadenswert ergibt. Der Schaden, der durch das Windrad entsteht, wird in diesem Fall mit 70.000 Euro beziffert.
Wieviel kostet das Sauerland woll magazin
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