Pressemitteilung Nr. 05-2020 – Datum: 02.06.20
Länderöffnungsklausel: 1.000m Abstand zu allen halten
Vernunftkraft NRW fordert stringente Umsetzung der Berliner Windenergie-Kompromisslösung.
Für viele Bürger im ländlichen Raum war es ein sehr wichtiges Wahlversprechen: Genügend Abstand zwischen den immer größer werdenden Windindustrieanlagen und den davon betroffenen Bürgern in NRW schaffen. Mit dem neuen Landesentwicklungsplan (LEP) und der dort verankerten 1.500m -Abstandsregelung hatte die schwarz-gelbe Landesregierung gegen den Protest der Windenergielobby Wort gehalten, es mangelte aber an Rechtssicherheit, die nur das Bundesbaugesetz schaffen kann.
Unter Federführung des heimischen Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Linnemann (CDU) und Matthias Miersch (SPD) wurde nun auf Bundesebene eine Kompromisslösung gefunden, die es den einzelnen Bundesländern über eine Länderöffnungsklausel im Bundesbaugesetz ermöglicht eigene Abstandregelungen zu treffen.
Im entsprechenden Papier des Bundeswirtschafts- und Energieministeriums vom 18.05.2020 heißt es
„Die Länder können durch Landesgesetze bestimmen, dass § 35 Abs. 1 Nr. 5 auf Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Windenergie dienen, nur Anwendung findet, wenn sie einen bestimmten Abstand zu den im Landesgesetzt bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen einhalten. Der Mindestabstand beträgt bis zu 1.000 m von der Mitte des Mastfußes bis zur nächsten bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken.“
Neben der nun in Berlin anstehenden Änderung des Bundesbaugesetzes sind die Bundesländer aufgefordert, entsprechende Regelungen in den Landesgesetzen zu fassen. Eine Länderöffnungsklausel hatte es schon einmal gegeben, davon machte aber nur Bayern mit der 10H-Regelung (10-facher Abstand) Gebrauch. Diese weitaus größere Abstandsregelung genießt nun Bestandschutz.
„Dieser Kompromiss entspricht bei weitem nicht dem Schutzbedürfnis der betroffenen Bürger und liegt deutlich unter der eigentlichen NRW-Regelung“, so Vernunftkraft-Landesvorsitzender Heinrich Brinkmann, „wir brauchen aber Rechtssicherheit, die unsere Landesregierung jetzt mit der stringenten Umsetzung des 1.000 m Mindestabstands schaffen muss. Weitere Kompromisse zum Nachteil der Anwohner lehnen wir jedoch eindeutig ab.“
Bei der Definition sind sich auch alle Regionalvertreter des landesweiten Zusammenschlusses der vielen Bürgerinitiativen einig: „Die Vorgabe aus Berlin spricht ausdrücklich von der nächsten baulichen Nutzung, damit aus unserer Sicht auch von Einzelgebäuden, ob im Außenbereich oder am Ortsrand“, so Christiane Richter, Sprecherin der Region Südwestfalen aus Finnentrop-Serkenrode, „dieses entspricht auch unseren Vorstellungen zum Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber allen Bürgern in NRW. Die Menschen auf dem Land dürfen nicht zu Menschen 2. Klasse degradiert werden.“
Inzwischen hat die Landesregierung mit ersten Abstimmungsgesprächen zur Umsetzung der Länder-öffnungsklausel begonnen, Grund genug für die beiden ostwestfälischen Landtagsabgeordneten Bernhard Hoppe-Biermeyer und Matthias Goeken die Bürgerinitiativen zu informieren und einen Gesprächstermin mit dem zuständigen NRW-Wirtschafts- und Energieminister Prof. Pinkwart am vergangenen Freitag im Düsseldorfer Landtag zu vereinbaren. Hier wurde dem Minister ein kurzes, aber sehr eindeutiges Forderungspapier übergeben.
„Sie kommen im richtigen Zeitpunkt“, bestätigte auch der Minister im Gesprächstermin, an dem neben den Vertretern der Vernunftkraft.NRW auch weitere Landespolitiker teilnahmen, „wir nehmen Ihre Anliegen ernst und haben diese ja auch im neuen LEP berücksichtigt.“
Die Münsterländerin Gabi Schleiner, Hauswirtschaftsmeisterin und Anbieterin vom Urlaub auf dem Bauernhof, forderte den Minister und die anwesenden Abgeordneten auf, nun zügig zu reagieren, sieht sie ihren Betrieb und den ihrer Kollegen von den immer näher rückenden und größer werdenden Anlagen in ihrer Existenz bedroht. Bernhard Hoppe-Biermeyer bestätigte, dass noch im Juni erste grundsätzliche Entscheidungen hierzu in Berlin und in der Folge in Düsseldorf getroffen werden sollen.
„Auch die Kommunen brauchen endlich Planungssicherheit“, betonte der Borchener Volker Tschischke, Sprecher für OWL, ebenfalls die Notwendigkeit, hier schnell zu einer Mindestlösung für alle zu kommen und verwies auf die derzeitige Situation in seiner Heimatgemeinde. „Es dürfen keine Ausnahmen mehr zugelassen werden, die weiteren Klagen gegen die Kommunen nur wieder Tür und Tor öffnen.“
Heiner Brinkmann ergänzt: „eine 1.000m -Abstandsregelung nur zu allgemeinen und reinen Wohngebieten brauchen wir nicht, da hier schon vielfach immissionsschutzrechtliche Abstandsregelungen greifen. Eine solche minimale Umsetzung der Länderöffnungsklausel wäre nur reiner Populismus und bringt den betroffenen Bürgern gar nichts. Es gilt daher unsere Forderung nach einer Umsetzung der Berliner Kompromisslösung ohne weitere Kompromisse in NRW.“
Heiner Brinkmann, Vorsitzender
Folgende Dateien stehen hier als .pdf-Datei zur Verfügung:
Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 18.05.2020
Forderungsschreiben von Vernunftkraft vom 28.05.2020
Zu Rückfragen und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an Heiner Brinkmann, Vorsitzender, Tel. 0160-5353595 bzw. per Email: verein@vernunftkraft-nrw.org
VERNUNFTKRAFT.NRW e.V. ist der Landesverband der Bürgerinitiativen für eine vernünftige Energiepolitik in NRW und wurde Ende 2019 vom Regionalbündnis Windvernunft Paderborn e.V. und weiteren Regionalgruppen aus NRW gegründet. Er vertritt als neue Dachorganisation die Interessen der Bürgerinitiativen auf Landesebene und ist Mitglied der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., Berlin.
Der gemeinnützige Verein hat seinen Sitz in: Bekscher Berg 57, 33100 Paderborn, eingetragen beim Amtsgericht Paderborn unter VR 3192, Vorsitzender Dipl. Ing. Heinrich Brinkmann. www.vernunftkraft-nrw.org