Von KI zusammengefasst. Daher grundsätzlich immer selber hinterfragen oder aufmerksam bleiben:
Am 19. März 2026 tritt der neue europaweit koordinierte Luftfahrt-Planungszyklus (AIRAC) in Kraft. Für das Frettertal und die Planungen der STAWAG (5–7 Anlagen bei Serkenrode) ist dies ein entscheidendes Datum. An diesem Tag wird durch die Veröffentlichung der offiziellen Luftfahrtkarten der DFS (Deutsche Flugsicherung) sichtbar, ob die geplanten „Mega-Windräder“ bereits als unumstößliche Luftfahrthindernisse festgeschrieben sind.
Was passiert am 19. März genau?
Alle 28 Tage werden die Luftverkehrskarten aktualisiert. Der 19. März ist ein Haupttermin, an dem genehmigte oder im Bau befindliche Großprojekte in die Hindernisdatenbank aufgenommen werden. Erscheinen die STAWAG-Anlagen dort mit ihren Koordinaten und Höhen (bis zu 250 m), hat dies massive Konsequenzen:
- Faktisches Ende des extremen Tiefflugs: Die Bundeswehr nutzt das Frettertal aktuell noch aktiv für Übungsflüge in Höhen von teils nur 75 Metern. Sobald die Anlagen in den Karten stehen, wird dieser Korridor für Piloten rechtlich zur Sperrzone. Ein „Donnern über die Häuser“ in der jetzigen Form ist dann aufgrund der 250 Meter hohen „Nadeln“ physisch und rechtlich unmöglich.
- Veto oder Verzicht: Sollten die Anlagen nicht in den Karten erscheinen, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass das militärische Veto der Bundeswehr oder laufende Klageverfahren den Eintrag vorerst blockiert haben. Das wäre ein Etappensieg für den Sicherheitsaspekt.
- Sicherheitsrisiko Topographie: Historische Ereignisse wie der Absturz einer F 104 Lockheed bei Serkenrode am 30.07.1984 mahnen zur Vorsicht. Die Kombination aus schwieriger Sauerland-Topographie und künstlichen 250-Meter-Hindernissen macht den Luftraum unberechenbar – besonders in Notsituationen.
Bedeutung für Verpächter und Bürger
Die Eintragung am 19.03. ist das Signal für die Realisierung. Bleibt sie aus, wächst die Unsicherheit für die Projektierer. Wichtig für betroffene Landwirte: Ein Baustopp durch die Bundeswehr aus Gründen der nationalen Sicherheit begründet in der Regel keinen Schadensersatzanspruch gegen den Staat. Die Verpächter tragen das volle Risiko, bei einem Veto leer auszugehen, da Pachtzahlungen meist erst ab Inbetriebnahme fließen.
