Von KI zusammengefasst. Daher grundsätzlich immer selber hinterfragen und aufmerksam bleiben.
19.03.2026
Fakt statt Vermutung: Seit heute ist das Frettertal offiziell Teil der aktiven Tiefflugzone LFA 3. Damit steht der Weiterbau der über 240m hohen Anlagen im direkten Widerspruch zur geltenden Luftverkehrsordnung.
Wir werden sehen, was in den nächsten Tagen passieren wird. Die Bundeswehr muss nun auf Basis der neuen AIRAC-Daten bewerten, ob die Anlagen die Sicherheit im aktiven Tiefflugkorridor der LFA 3 gefährden. Der Kreis Olpe ist dann in der Pflicht, diese neuen Erkenntnisse zu prüfen. Sollte die Flugsicherheit nicht mehr gewährleistet sein, müssen die Baugenehmigungen unter Berücksichtigung der neuen militärischen Sachlage widerrufen oder zumindest ein sofortiger Baustopp verhängt werden
Quelle für die heutige Änderung:
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, AIRAC-Zyklus AMDT 003/2026, wirksam ab 19. März 2026
12.03.2026
- Faktisches Ende des extremen Tiefflugs: Die Bundeswehr nutzt das Frettertal aktuell noch aktiv für Übungsflüge in Höhen von teils nur 75 Metern. Sobald die Anlagen in den Karten stehen, wird dieser Korridor für Piloten rechtlich zur Sperrzone. Ein „Donnern über die Häuser“ in der jetzigen Form ist dann aufgrund der 250 Meter hohen „Nadeln“ physisch und rechtlich unmöglich.
- Veto oder Verzicht: Sollten die Anlagen nicht in den Karten erscheinen, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass das militärische Veto der Bundeswehr oder laufende Klageverfahren den Eintrag vorerst blockiert haben. Das wäre ein Etappensieg für den Sicherheitsaspekt.
- Sicherheitsrisiko Topographie: Historische Ereignisse wie der Absturz einer F 104 Lockheed bei Serkenrode am 30.07.1984 mahnen zur Vorsicht. Die Kombination aus schwieriger Sauerland-Topographie und künstlichen 250-Meter-Hindernissen macht den Luftraum unberechenbar – besonders in Notsituationen.
