08.05.2018 Kabinett verabschiedet Novelle des Windenergie-Erlass
Minister Pinkwart: Wir stärken die kommunale Planungshoheit und sichern einen angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz
Die Landesregierung hat die Novelle des Windenergie-Erlasses beschlossen. Zuvor hatte das Wirtschafts- und Energieministerium Fachbehörden, Landesbetriebe und Verbände angehört und ihre umfassenden Stellungnahmen ausgewertet.
……..
Die Landesregierung will mit dem Erlass die Kommunen in ihrer Planungshoheit unterstützen: Er zeigt auf, wie sie der Umzingelung von Siedlungen vorbeugen können. Die Novelle stärkt auch den Landschaftsschutz und belässt den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise mehr Spielraum als bisher. Im Hinblick auf einen Abstand von 1.500 Meter zu reinen Wohngebieten wurde ein Fallbeispiel aufgenommen, das zeigt, welche Lärmschutzanforderungen an einen Windpark durchschnittlicher Größe zu stellen sind. Zudem erfolgt der Hinweis auf die geplante Änderung des LEP mit einem Grundsatz für einen planerischen Mindestabstand zu reinen Wohngebieten von 1.500 Meter.
Der „Erlass zur Änderung des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ wird in Kürze im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und tritt damit in Kraft.