Entscheidung bis zum Herbst vertagt

In der Ratsitzung vom 04.07.18 wurde mit nur 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen in einer namentlichen Abstimmung beschlossen, die Entscheidung über den Antrag der „Grundstückseigentümer“ bis zum Herbst zu vertagen.

Nochmal zur Erinnerung: Die „Grundstückseigentümer“ hatten eine Antrag gestellt, das Moratorium (Aussetzung der weiteren Planungen bis längstens Februar 2019) vorzeitig aufzuheben. Und hierüber wird nun im Herbst abgestimmt. (siehe auch „Fakten„)

Da der Herbst 2018 am 23.09. beginnt und bis 20.12. geht, wird wohl die erste Ratsitzung, die in diesen Zeitraum fällt  – vermutlich also im Oktober – die sein, in der ggf. erneut über den Antrag der „Grundstückseigentümer“ abgestimmt werden soll.

 

 

Nachfolgend der Bericht von heute in der Westfälischen Rundschau/Westfalenpost.

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Planungen für Windenergie-Anlagen bleiben ausgesetzt

Flemming Krause,  

Finnentrop.  Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat am Mittwoch Abend beschlossen, dass die Wiederaufnahme der Planungen vertagt wird. Und zwar auf den Herbst.

Der eindringliche Appell verfehlte seine Wirkung: Finnentrops Bürgermeister Dietmar Heß warb Mittwoch Abend in der Ratssitzung vehement dafür, die Planungen für die Errichtung von Windenergieanlagen wieder aufzunehmen.

Doch auf Antrag von Ralf Helmig (CDU) entschied das kommunale Gremium bei zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme: Die Planungen bleiben vorerst ausgesetzt, über den Antrag wird vermutlich erst im Herbst entschieden.

Bekanntlich hatte der Rat bereits in seiner Februar-Sitzung beschlossen, das Planverfahren zur Ausweisung von Vorrang-Gebieten für Windenergie-Anlagen auszusetzen und die Entwicklung der Landes- und Bundespolitik abzuwarten. Denn aus dem Windenergie-Erlass ging seinerzeit etwa nicht heraus, ob der Bau von Windenergie-Anlagen 1500 Meter entfernt von Wohngebieten klar geregelt sei oder nicht.

Nun liegt seit einigen Tagen der novellierte Erlass vor. Und: „Wir können jetzt vom geltenden Recht ausgehen“, betonte Finnentrops Erster Mann und ergänzte: „Die Sachlage hat sich nun deutlich verändert. Wir haben unseren Partnern gegenüber die Verpflichtung, wieder in die Planungen einzusteigen. Sie dürfen nicht vergessen: Wir befinden uns momentan im luftleeren Raum und eben nicht in einem Verfahren, weil das vom Rat im Februar ausgesetzt wurde.“

Ratsmitglieder kontern Heß

Hinzu komme, so Heß, dass man als Gemeinde natürlich den Prozess aktiv steuern wolle. „Nur das können wir nicht, weil wir derzeit ein Planungsverbot haben. Und wir unterhalten uns hier doch nicht über Genehmigungsverfahren.“

Die Kritiker sahen das allerdings anders. Ihre Argumentation: Aus dem novellierten Erlass gehe eben nicht hervor, ob die Abstandsregelung nun wirklich klar geregelt sei. „Ich sehe keine Rechtsklarheit“, betonte etwa Günter Linn von der UWG. Und Daniel Gerk von der SPD ergänzte: „Es sind noch einige Unklarheiten vorhanden. Deshalb ist es nicht möglich, in die Planungen wieder einzusteigen.“ Und auch Christian Vollmert von den Freien Wählern vermisste die Klarheit bei der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Fazit: Das Thema Windenergie bleibt weiter ungeklärt.

 

 

Und das schreibt LOKALPLUS  zu der Sitzung

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Nächste Runde erst im Herbst

Entscheidung über Windenergie erneut vertagt

Von Barbara Sander-Graetz
Redaktion

Finnentrop. Obwohl es das Thema „Windenergie“ erneut auf die Tagesordnung der Ratssitzung am Mittwoch, 4. Juli, geschafft hatte, kam es nicht zu einer Wiederaufnahme der Planungen. Der Rat beschloss nach einer namentlichen Abstimmung eine Vertagung auf den Herbst.

Grundstückseigentümer hatten einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen in der Gemeinde Finnentrop gestellt. In der Sitzung im Februar war beschlossen worden, das Planverfahren auszusetzen, bis neue rechtliche Erkenntnisse  vorliegen würden.

Diese würden, so Heß, mit der Novelle des Windenergie-Erlasses aus dem Mai nun vorliegen. Dieser Ansicht folgten die Ratsmitglieder nicht. Der neue Windenergie-Erlass enthält keinen festgeschriebenen 1500 Meter Abstand zur Wohnbebauung. Der Abstand von 1500 Metern wird nur als Regelbeispiel in den Windenergie-Erlass eingeführt. Die Landesregierung möchte aber einen Mindestabstand auf Ebene der Landesplanung festgelegen. Aus diesem Grund findet sich eine Regelung zum Abstand von 1500 Metern als Grundsatz im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans, der aber noch nicht in Kraft getreten ist.

Namentliche Abstimmung für Aussetzung

Schließlich wurde bei namentlicher Abstimmung mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen beschlossen, die Planungen bis Herbst auszusetzen. Bürgermeister Dietmar Heß gab anschließend eine persönliche Erklärung ab, da er „den Eindruck habe, dass Bürger denken, der Bürgermeister steht nicht hinter ihnen.“ Er stehe auch der Verwaltung vor, die dafür verantwortlich sei, dass Recht und Gesetz beachtet würden.

Durch die Novelle des Windenergie-Erlasses habe sich nach seiner Ansicht die Rechts- und Sachlage deutlich verändert. Man habe sich sehr viel Mühe gemacht mit der Auswahl der Flächen um die Bürger zu schonen, aber „wir, der Rat, haben auch städtebauliche Verträge geschlossen, die eine Verpflichtung der Gemeinde zur Planung beinhalten.“ Dabei ginge es nur um die Planung, nicht um ein Ergebnis. In dem jetzigen Zustand des Planungsstopps könne man die Bedenken der Bürger nicht berücksichtigen, da man nicht in einem Verfahren sei.

Serkenroder fordern Gutachten durch die Gemeinde

Anschließend wurde bei der Fragestunde für Einwohner mit den rund 100 anwesenden Bürgern über die Erstellung von Gutachten zur Windenergie diskutiert. Der Rat hatte aus Kostengründen beschlossen, diese Gutachten von den Betreibern erstellen zu lassen. Diese würden dann von den jeweiligen Fachbehörden geprüft. Das sehen die Serkenroder anders. Sie fordern ein Gutachten auf Kosten der Gemeinde um die Objektivität zu erhalten. „Das ist doch ganz klar, dass die Gutachten der Betreiber auch für sie sprechen“, so ihre Befürchtungen.