Wenn ein Schwarzstorch seinen Horst in den Suchgebieten hat, müsste ein Abstand von 3000 m im Radius für den Bau einer Windkraftanlage eingehalten werden. (siehe www.nabu.de Seite 18)
Somit würde voraussichtlich weder Suchgebiet 3 noch das Suchgebiet 6b eine Erlaubnis für den Bau einer WEA erhalten.
Da der Schwarzstorch sehr empfindlich auf Störungen reagiert, werden die Brutplätze von den Naturschützern geheim gehalten. Aber auf Nachfrage und im eigenen Interesse als Naturschützer sollten diese Personen eventuell ihr Wissen teilen.
Der Energieatlas NRW zeigt 2016 ein Schwarzstorch-Vorkommen in den besagten Gebieten!
Aktuell aus dem April 2018:
In den vergangenen Nächten sind von mehreren Personen Drohnen über Waldgebieten gesichtet worden. Was diese bezwecken, ist nicht sicher.
Von anderen Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen wurde schon berichtet, das mit Hilfe von Drohnen der Schwarzstorch oder andere dem Ausbau der Windkraftanlagen „im Weg stehende“ geschützte Vogelarten (wie z.B. Roter Milan) am Nestbau oder beim Brüten gestört werden. Sollte das hier auch der Fall sein??? Damit würden sich die Betreiber der Drohne nach §44 BNatschG strafbar machen.