Regionalplanentwurf ignoriert Natur-, Landschafts- und Wasserschutz
So werden eine Fülle von sogenannten Windenergiebereichen (WEB) ausgewiesen, die zwar bei konkreten Anträgen noch näher zu prüfen seien, in denen andere Planvorhaben aber ausgeschlossen würden. Mit diesem Vorgehen werde auch unzulässigerweise in die Planungshoheit der Gemeinden eingegriffen, die in den WEB keine andere Nutzung festsetzen können, so der Umweltverband.
„Angesichts der weitreichenden Folgen dieser Windenergiebereiche ist die Herleitung dieser Flächen zu oberflächlich begründet“, so Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI. Dies werde zu andauernden und erheblichen Konflikten mit dem Artenschutz führen, so Biologe Vollmer.
Mangelnde Transparenz und Versagen im Planungsentwurf
In diesem Zusammenhang kritisiert die NI sowohl mangelnde Transparenz als auch Versagen im Planungsentwurf. „Angesichts der geringen Planungstiefe und der Langlebigkeit der Regionalplanung ist die Lage von Horsten bei späteren Planungen nicht vorhersehbar“, betonte Biologe Immo Vollmer.
„Dagegen wurde die Chance nicht aufgegriffen, die „Dichtezentren“ der durch Windenergie gefährdeten Vogel- und Fledermausarten großräumig von Windenergieanlagen freizuhalten“, so der Umweltverband.
Landschaftsschutz würde konterkariert
Nach dem Entwurf befinden sich die geplanten Windenergiebereiche des Kreises Olpe in Landschaftsschutzgebieten. „Bei Realisierung dieser Planungen würde der Landschaftsschutz jedoch konterkariert, denn Landschaftsschutzgebiete sollen dem Schutz der Landschaften dienen und nicht ihrer Industrialisierung“, erklärte Christiane Richter, Sprecherin der NI für die drei betroffenen Kreise.
Ob zugunsten von Windenergieanlagen eine Befreiung in Frage kommen könne, kann jedoch nicht bereits auf der Planungsebene entschieden werden. Damit werde praktisch bei jeder WEA-Planung in bestehende Schutzgebiete in eine Situation hereingeplant, die eine behördliche Befreiung von den Schutzvorschriften erfordern würde.
Geplante Windenergiebereiche im Frettertal in Schutzgebieten
Innerhalb der Gemeinde Finnentrop wurden beispielsweise weite Gebiete als Bereiche mit landesweiter Bedeutung für den Grundwasser- und Trinkwasserschutz ausgewiesen. Alle geplanten Windenergiebereiche befinden sich in Grundwasser- und Wasserschutzgebieten im Frettertal. „Aufgrund der letzten trockenen Sommer, in denen die Einwohner von Serkenrode immer wieder zum Wassersparen aufgerufen worden seien, sieht die Naturschutzinitiative die Trinkwasserversorgung ernsthaft in Gefahr.
“Bis heute wird die Trinkwasserversorgung über eigene Quellen sichergestellt. Uns ist bekannt, dass der ortseigene Wasserbeschaffungsverband aufgrund der wiederkehrenden Wasserknappheit die Erschließung weiterer Grundwasserleiter für erforderlich hält, um die Trinkwasserversorgung des Dorfes zu gewährleisten“, erklärt Christiane Richter.
Vorgelegte Planung nicht sach- und zukunftsgerecht
„Die Errichtung von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten lehnen wir hier wie auch in anderen Fällen schon aus Vorsorgegründen grundsätzlich ab“, betont Harry Neumann, Landesvorsitzender. Windkraftanlagen werden mit grund- und trinkwassergefährdenden Stoffen betrieben und während der gesamten Laufzeit gewartet.
“Das birgt ein latentes Risiko und kann im Störfall gravierende Auswirkungen auf den Trinkwasserschutz haben“, so Neumann. „Sauberes Wasser ist jedoch die Lebensgrundlage für Menschen und Tiere“, so Christiane Richter.
“Die vorgelegte Planung ist weder sach- noch zukunftsgerecht. Es entsteht der Verdacht, dass der gesamte Entwurf hauptsächlich das Ziel verfolgt, den Bau von Windindustrieanlagen entgegen aller anderen Schutzgüter zu ermöglichen“, so Neumann, Richter und Vollmer.
(LP)